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Vorsorgevollmacht ersetzt Erbschein

In Zeiten, in denen die rechtliche Vorsorge immer komplexer wird, bietet die Vorsorgevollmacht eine vereinfachte Möglichkeit, Nachlassangelegenheiten ohne Erbschein zu regeln. Unsere Online-Veranstaltung "Vorsorgevollmacht ersetzt Erbschein" eröffnet neue Perspektiven für die Nachlassplanung. Unsere Experten führen Sie durch wesentliche Aspekte und die Stärke einer sorgfältig erstellten Vorsorgevollmacht.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Beschreibung

Die Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Instrument der modernen Nachlassplanung, das in bestimmten Fällen den traditionellen Erbschein ersetzen kann. Diese Entwicklung wurde durch die Entscheidung des OLG München vom 4. August 2016 maßgeblich beeinflusst und hat weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Nachlassangelegenheiten. Die Möglichkeit, durch eine sorgfältig gestaltete Vorsorgevollmacht die Beantragung eines Erbscheins zu vermeiden, bietet eine effiziente und individuell zugeschnittene Lösung für die Vorsorge.

Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht spielt bei der Planung des eigenen Nachlasses eine zentrale Rolle, da sie eine direkte Kontrolle über die zukünftige Verwaltung des Vermögens ermöglicht. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen, was eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Nachlasses gewährleistet. Durch den Wegfall des Erbscheins können zudem zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden. Diese strategische Vorsorgemaßnahme stellt sicher, dass die eigenen Wünsche auch ohne die formale Bestätigung durch einen Erbschein umgesetzt werden können.

Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen

Die Rechtslage zur Vorsorgevollmacht und ihrer Eignung, den Erbschein zu ersetzen, ist einem ständigen Wandel unterworfen, der durch neue Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen geprägt ist. Insbesondere die richtungsweisende Entscheidung des OLG München hat den Weg für eine breitere Anwendung der Vorsorgevollmacht in der Nachlassplanung geebnet. In diesem Teil unseres Online-LIVE-Vortrags werden aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich beleuchtet. Ziel ist, Ihnen ein klares Verständnis der aktuellen Rechtslage zu vermitteln und wie diese Ihre Möglichkeiten der Nachlassgestaltung beeinflussen kann.

Hinweise zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist es wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, um deren Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu gewährleisten. Eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche und Situation sind unerlässlich, um eine maßgeschneiderte Lösung zu schaffen. Wir empfehlen Ihnen, professionelle Unterstützung durch die Experten der lightzins eG in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sie an veränderte Lebensumstände oder Gesetzeslagen anzupassen.

Die Möglichkeit, den Erbschein durch eine Vorsorgevollmacht zu ersetzen, stellt einen Wendepunkt in der Nachlassplanung dar. Diese Online-Veranstaltung bietet nicht nur wertvolle rechtliche Einblicke, sondern auch praktische Anleitungen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, von unseren führenden Experten zu lernen und Ihre Fragen zur Testamentsvollstreckung und Nachlassplanung zu klären.

Ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.

Nächste Termine

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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