Nachlasssicherung
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Überlassungsvertrag für Immobilien richtig gestalten

Im Online-Seminar gestaltet der Referent mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Muster-Immobilienüberlassungsvertrag. Folgende "Bausteine" werden dabei berücksichtigt:

Beschreibung

Ein Überlassungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Eigentümer einem anderen die Nutzung seines Eigentums überlässt. Als „Überlassung“ wird hierbei die unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche Übertragung bezeichnet. Im Regelfall wird ein Überlassungsvertrag für eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eingesetzt.

Warum werden Überlassungen von Immobilien vorgenommen?

Das Ziel einer Überlassung kann sehr unterschiedlich sein. Es kann vorgenommen werden, um:

Was sind Nutzungsvorbehalte bei der Überlassung von Immobilien?

Dem Eigentümer einer Immobilie steht es zu, die Immobilie vollumfänglich zu nutzen. Dabei kann er entscheiden, ob er die Immobilie selbst bewohnt, ob er einem Dritten unentgeltlich die Nutzung überlässt, ob er die Immobilie vermietet oder sie leer stehen lässt.

Überträgt der Schenker die Immobilie, steht die Nutzung grundsätzlich dem Beschenkten als künftigem Eigentümer zu. Möchte sich der Eigentümer die Nutzung der Immobilie vorbehalten, kann er sich entweder ein Wohnungsrecht oder den Nießbrauch vorbehalten.

Beim Wohnungsrecht liegt der Nutzungsvorbehalt in der Eigennutzung der Immobilie. Der Nießbrauch wiederum gibt dem Berechtigten die vollumfängliche Nutzung, also sowohl die Berechtigung zur Eigennutzung als auch zur Vermietung der Immobilie.

Nutzen Sie nach dem Vortrag die Möglichkeit,Ihre Fragen an unsere Experten zu richten. Ergänzend ist eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt der lightzins eG zu empfehlen, um eine für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

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Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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