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Testamentseröffnung: Ablauf, Dauer und Kosten

Im Online-Seminar „Testamentseröffnung: Ablauf, Dauer und Kosten“ informieren wir über alles Wichtige zur Testamentseröffnung, deren Wirkung und zu gesetzlichen Fristen.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Beschreibung

Jedem Menschen steht es frei, seinen Nachlass entweder durch ein Testament, einen Erbvertrag oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu vererben. Hinterlässt eine verstorbene Person ein Testament, wird dieses nach dem Tod des Testierenden im Zuge einer Testamentseröffnung beim Nachlassgericht eröffnet. So soll sichergestellt werden, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.

Was ist eine Testamentseröffnung?

Unter einer Testamentseröffnung versteht man ein Verfahren, bei dem der Inhalt eines Testaments allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht wird. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

Über die Eröffnung des Testaments muss ein Protokoll verfasst werden. Darüber werden dann auch die bei der Eröffnung nicht anwesenden Beteiligten in Kenntnis gesetzt.

Was geschieht nach der Testamentseröffnung?

Wenn ein Beteiligter einen Erbschein beantragt hat, prüft das Nachlassgericht die Wirksamkeit der Verfügung. In Baden-Württemberg und Bayern ist das Nachlassgericht gesetzlich dazu verpflichtet, die Erben zu finden.

Welche Wirkung hat die Testamentseröffnung?

Wurde ein Testament eröffnet, haben die Erben sechs Wochen Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten. Dieser Zeitraum wird als Ausschlagungsfrist bezeichnet. Diese Frist beginnt allerdings nicht erst im Rahmen der Testamentseröffnung, sondern bereits beim Eintreten des Erbfalls zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.

Wie lange dauert es, bis das Testament eröffnet wird?

Wann ein Testament nach dem Tod eines Erblassers eröffnet wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen kommt es darauf an, ob sich das Testament in einer Verwahrung befindet oder an einem anderen Ort aufbewahrt wird. Zum anderen muss das Nachlassgericht die richtigen Adressaten finden, um zur Testamentseröffnung laden zu können. In der Regel dauert es bis zur Testamentseröffnung bei einem amtlich verwahrten Testament wenige Wochen. Es kann aber auch vorkommen, dass sich die Testamentseröffnung über mehrere Monate hinzieht.

Muss ein privates Testament zum Nachlassgericht?

Amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge kommen über den amtlichen Weg zum Nachlassgericht. In der Bundesrepublik Deutschland geschieht dies über ein zentrales Testamentsregister. Im Erbfall wird das zuständige Nachlassgericht dann vom zentralen Testamentsregister darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wo eine erbfolgerelevante Urkunde verwahrt wird. Für privat verwahrte letztwillige Verfügungen besteht eine Ablieferungspflicht. Wer nach dem Tod eines Angehörigen in dessen Unterlagen ein Testament findet, ist verpflichtet, dieses dem Nachlassgericht zu übergeben.

Fallen Kosten bei der Testamentseröffnung an?

Obwohl die Testamentseröffnung von Amts wegen automatisch erfolgt, fallen für die Tätigkeit des Gerichts Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Demnach fällt für eine Testamentseröffnung eine Gebühr von 100 Euro an. Zusätzlich müssen die Kosten für Auslagen, also Porto, Versand usw. übernommen werden. Die Kosten müssen die rechtmäßigen Erben bezahlen.

Das Online-Seminar „Testamentseröffnung: Ablauf, Dauer und Kosten“ ist eine wertvolle Ressource für jeden, der sich mit dem Thema der Testamentsverwaltung auseinandersetzen muss. Es bietet die Möglichkeit, aus erster Hand von Experten zu lernen, Fragen zu stellen und ein tieferes Verständnis für dieses komplexe Thema zu erlangen.

Ganz gleich, ob Sie ein Testament für sich selbst erstellen oder die Verantwortung für die Durchführung des Willens eines geliebten Menschen übernehmen – diese Online-Veranstaltung bietet Ihnen Werkzeuge und das Wissen, das Sie brauchen, um den Prozess effektiv und effizient zu gestalten. Registrieren Sie sich noch heute und machen Sie den ersten Schritt auf dem Weg zur Meisterung der Testamentsverwaltung.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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