Kann das Sozialamt auf die verschenkte Immobilie zugreifen?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer möchten ihr Haus rechtzeitig an die Kinder übertragen. Gleichzeitig bleibt eine Sorge: Was geschieht, wenn später Pflegekosten anfallen, die nicht mehr von Rente und Rücklagen gedeckt werden können? Ob das Sozialamt dann auf eine bereits verschenkte Immobilie zugreifen kann, beschäftigt Familien oft über Jahre. In dieser Online-Veranstaltung ordnen wir die Rechtslage verständlich ein und zeigen, warum Wohnungsrecht, Nießbrauch, Pflegeleistungen und vertragliche Regelungen vorausschauend gestaltet werden sollten. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, schafft aber Orientierung, bevor die erste Unterschrift ansteht.
Die Online-Live-Veranstaltung „Auskunftsansprüche im Pflichtteilsrecht – Warum Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Belege verlangen können“ erklärt praxisnah, welche Auskünfte gesetzlich geschuldet sind und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.
Wichtige Fragen, die geklärt werden
- Schützt ein Wohnrecht die Immobilie vor dem Zugriff des Sozialamts?
- Ist eine Schenkung nach zehn Jahren wirklich sicher?
- Was kann das Sozialamt vom beschenkten Kind zurückfordern?
Warum die Übertragung allein nicht schützt
Wird die übertragende Person später bedürftig, kann ein Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers entstehen (§ 528 BGB). Der Sozialhilfeträger kann diesen privaten Anspruch nach § 93 SGB XII auf sich überleiten und gegenüber dem beschenkten Kind geltend machen. Der Vortrag erklärt, worauf es dabei ankommt: der Wert des unentgeltlichen Teils, vorbehaltene Rechte und tatsächlich erbrachte Gegenleistungen.
Wohnrecht und Nießbrauch: was sie leisten und was nicht
Ein Wohnungsrecht sichert die Nutzung bestimmter Räume. Ein Nießbrauch reicht weiter und kann auch Mieterträge umfassen. Beide Rechte beeinflussen den wirtschaftlichen Wert der Übertragung, beseitigen einen möglichen Rückforderungsanspruch aber nicht automatisch. Besonders praxisrelevant ist die Frage, was gilt, wenn ein dauerhafter Heimaufenthalt nötig wird.
Die Zehnjahresgrenze richtig einordnen
§ 529 BGB kann den Anspruch ausschließen, wenn beim Eintritt der Bedürftigkeit seit der Leistung des Geschenks zehn Jahre vergangen sind. Diese Grenze ist wichtig, aber kein Selbstläufer. Vollzug der Schenkung, vorbehaltene Rechte und der Zeitpunkt der Bedürftigkeit müssen im Einzelfall betrachtet werden. Die Veranstaltung zeigt, warum pauschale Aussagen zur Zehnjahresfrist riskant sind.
Pflege ist Management: warum alte Vertragsformeln zu kurz greifen
In Übergabeverträgen steht seit Jahrzehnten die Pflicht, den Übergeber zu „warten und zu pflegen“. Diese Formel erfasst meist nur körpernahe Hilfe. Wer Ärzte und Pflegedienste koordiniert, Anträge stellt, Rechnungen prüft und in Krisen entscheidet, wird dabei nicht berücksichtigt. Der Vortrag zeigt, warum diese Verantwortung vertraglich erfasst und dokumentiert werden sollte.
Wer sollte teilnehmen?
Die Online-Veranstaltung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Übertragung an Kinder erwägen oder bereits vollzogen haben. Angesprochen sind ebenso Kinder, die eine Immobilie erhalten haben und Verantwortung in der Pflege übernehmen. Auch Bevollmächtigte und Angehörige, die eine Versorgung organisieren, erhalten einen strukturierten Überblick. Vorwissen ist nicht erforderlich.
Fazit
Eine rechtzeitige Übertragung kann Teil einer guten Nachfolgeplanung sein. Sie entzieht die Immobilie aber nicht automatisch dem Zugriff wegen späterer Pflegekosten. Wer Wohnrecht, Nießbrauch, Pflege und Nachweise als zusammenhängendes System versteht, steht gegenüber dem Sozialamt deutlich belastbarer da. Die Online-Veranstaltung liefert dafür die Grundlagen: kompakt, verständlich und mit Blick auf die Praxis.
Rechtlicher Hinweis
Die Veranstaltung informiert allgemein über Schenkung, Sozialamt und Rückforderung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch im konkreten Fall besteht, hängt von Vertrag, Vermögenslage und Zeitpunkt der Bedürftigkeit ab. Lassen Sie Übertragungsvertrag, Vollmacht und Pflegevereinbarung rechtlich und steuerlich prüfen, bevor eine notarielle Urkunde vorbereitet wird.
Nächste Termine
- 01.09.2026, 18:00 – 19:30 Uhr
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