Testamentsvollstreckung
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Nachlasskonto – Verfügen und Auflösen

Die Verwaltung eines Nachlasskontos ist nur eine von vielen Aufgaben, die nach dem Verlust eines geliebten Menschen ansteht. Sie umfasst nicht nur bürokratische Pflichten, es geht auch darum, den letzten Willen des Verstorbenen respektvoll umzusetzen und die finanziellen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln. In unserer Online-Veranstaltung erhalten Sie umfassende Einblicke und praktische Tipps zur Verwaltung und Auflösung von Nachlasskonten.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Was ist ein Nachlasskonto?

Ein Nachlasskonto ist ein umgewandeltes Konto eines Verstorbenen, das dazu dient, den Nachlass zu verwalten. Es ermöglicht den Erben, laufende Einnahmen zu empfangen und Rechnungen weiterhin zu begleichen. Für die Existenz eines Nachlasskontos gibt es keine gesetzliche Frist, es kann theoretisch unbegrenzt bestehen bleiben.

Verfügungsrechte am Nachlasskonto

Nach dem Tod eines Kontoinhabers geht das Vermögen automatisch auf die Erben über. Diese sind gemäß § 1922 BGB ab dem Zeitpunkt der Erbfolge die einzigen Verfügungsberechtigten über das Nachlasskonto.

Nachweis der Erbberechtigung

Um über ein Nachlasskonto verfügen zu können, müssen die Erben ihre Berechtigung gegenüber der Bank nachweisen. Dies kann durch einen Erbschein, notarielle Dokumente oder ein eindeutiges Testament geschehen.

Wann muss ich das Nachlasskonto auflösen?

Die Auflösung eines Nachlasskontos sollte erst nach Klärung aller finanziellen Verpflichtungen erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, jedoch können Banken in ihren AGBs eine Frist festgelegt haben.

Herausforderung aus der Praxis

Oftmals neigen Banken dazu, die Auflösung von Nachlasskonten zu beschleunigen. Hier wird unter anderem der Vorwand einer "Datenbereinigung" genannt. Jedoch besteht dafür keine gesetzliche Grundlage. Daher ist es wichtig, dass Sie als Erben Ihre Rechte kennen und diese auch klar gegenüber den Banken kommunizieren.

Wer sollte teilnehmen?

Die Online-Veranstaltung richtet sich an alle, die sich mit der Verwaltung oder Auflösung eines Nachlasskontos beschäftigen müssen. Insbesondere Erben, die kürzlich einen Angehörigen verloren haben, sowie Personen, die sich auf einen Erbfall vorbereiten möchten, finden hier wertvolle Informationen und Unterstützung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Bitte bedenken Sie, dass jeder Erbfall einzigartig ist und individuelle Herausforderungen mit sich bringt. Wir empfehlen, für spezifische Fragen und Situationen stets eine professionelle rechtliche Beratung bei der lightzins eG einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte korrekt und nach Ihren Bedürfnissen behandelt werden.

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u. a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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