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Kunst als steuerbegünstigte Wertanlage – Schenkungs- und erbrechtliche Aspekte

Kunstwerke sind nicht nur ein Ausdruck von Kreativität, sie können auch stabile, langfristige Vermögenswerte sein. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten gewinnt Kunst als Kapitalanlage an Bedeutung. Doch wie lässt sich Kunst steuerlich intelligent weitergeben?

Diese Online-Live-Veranstaltung beleuchtet praxisnah, wie Sie durch eine geschickte Gestaltung bei Schenkung oder Erbschaft erhebliche steuerliche Vorteile nutzen können und was es dabei zu beachten gilt.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Kunst als steuerbegünstigte Wertanlage: Schenkungs- und erbrechtliche Aspekte

Kunst begeistert. Doch abseits der kulturellen Bedeutung schlummert in Kunstwerken oft auch ein steuerliches Potenzial, das kaum bekannt ist. Wer Gemälde, Skulpturen oder Sammlungen besitzt und diese an Kinder oder andere Erben weitergeben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervorteile nutzen – bis hin zur vollständigen Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Diese Vorteile sind jedoch an Bedingungen geknüpft: Gemeinnützigkeit, Denkmalschutz oder langfristiger Familienbesitz sind nur einige der Anforderungen, die erfüllt sein müssen. In dieser Online-Live-Veranstaltung zeigen wir, wie Kunst als steuerbegünstigte Wertanlage gestaltet und genutzt werden kann – mit Blick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Fallstricke und Gestaltungschancen.

Kunst als Kapitalanlage mit steuerlichem Potenzial

Viele Kunstsammler handeln aus Leidenschaft. Doch immer mehr Menschen sehen in Kunst auch eine alternative Wertanlage.
Die Gründe sind unter anderem:

Steuerlich interessant wird es dann, wenn Kunst nicht nur zur Zierde dient, sondern gezielt in der Nachfolgeplanung berücksichtigt wird. Denn das Einkommenssteuergesetz und das Erbschaftssteuerrecht bieten hier einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Steuerfreier Verkauf von Kunstgegenständen aus dem Privatvermögen

Der Verkauf von Kunst kann steuerfrei sein, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden:

VoraussetzungSteuerliche Folge
Haltefrist < 1 JahrVersteuerung als privates Veräußerungsgeschäft
Häufige VerkäufeGewerblicher Handel möglich
Haltefrist > 1 JahrKein Einkommenssteuerzugriff

Wer Kunst privat besitzt und nur gelegentlich verkauft, bleibt in der Regel steuerfrei. Kritisch wird es, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorliegt, das kann zur gewerblichen Einstufung führen.

Schenkung & Erbschaft von Kunst sind unter Umständen steuerfrei

60 % Steuerbefreiung sind laut § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG möglich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Beispiel:
Ein Nachlass enthält Werke eines anerkannten Künstlers. Die Erben stellen sie einem Museum per Leihvertrag zur Verfügung. Die laufenden Kosten übersteigen den Nutzen. 60 % Steuerbefreiung sind möglich.

100 % Steuerbefreiung – mit Zusatzbedingungen

Wer noch weitergeht, kann eine vollständige Steuerbefreiung erreichen. Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien müssen dann erfüllt sein:

Beispiel:
Eine expressionistische Sammlung wird seit über 20 Jahren von einer Familie gepflegt. Sie ist im Kulturgutverzeichnis gelistet. Der Erbe sichert zu, die Werke durch ein Museum zugänglich zu machen. 100 % Steuerbefreiung möglich.

Rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung

EreignisFolge
Verkauf innerhalb 10 JahreNachträgliche Besteuerung
Entfall öffentlicher Zugang/LeihvertragSteuerbefreiung kann widerrufen werden
Schenkung/Erbschaft innerhalb der FamilieKeine steuerlichen Nachteile

Bewertung von Kunstwerken

Die korrekte Bewertung von Kunstwerken ist entscheidend, um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden. Dabei ist zu beachten:

Tipp: Eine lückenlose Dokumentation und Herleitung des Werts schützt vor Nachfragen und unnötigen Nachzahlungen.

Fazit

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an Kunstliebhaber, Sammler, Vermögensverwalter und Familien, die Kunst besitzen oder vererben möchten. Auch steuerlich Interessierte, die Gestaltungsspielräume nutzen wollen, profitieren vom Fachwissen. Besonders wertvoll ist die Teilnahme für jene, die steuerliche Risiken beim Übergang von Kunstvermögen vermeiden möchten.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

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Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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