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Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen

Die Güterstandsschaukel ist eine clevere, vollkommen legale Methode, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Was auf den ersten Blick technisch klingt, bietet in der Praxis enorme Gestaltungsspielräume für die Vermögensplanung – insbesondere im Kontext von Familiennachfolge, Schenkung und Erbschaftssteuer.

Viele Ehepaare sind sich nicht bewusst, dass sie durch eine gezielte Änderung ihres Güterstands erhebliche Steuervorteile erzielen können. In unserer Online-Veranstaltung erklären erfahrene Experten diese Gestaltungsmöglichkeit Schritt für Schritt – rechtssicher und leicht verständlich.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen

Viele Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen beider Partner während der Ehe grundsätzlich getrennt. Nur im Falle einer Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten erfolgt ein Zugewinnausgleich. Die Güterstandsschaukel nutzt genau diesen Mechanismus – ohne dass eine Scheidung oder der Erbfall nötig ist. Dabei wird der Güterstand für eine gewisse Zeit geändert und ein steuerfreier Ausgleich durchgeführt. Danach kann der alte Zustand der Zugewinngemeinschaft wiederhergestellt werden.

So funktioniert die Güterstandsschaukel

  1. Wechsel in die Gütertrennung
    Per notarieller Urkunde wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben.
  2. Berechnung des Zugewinns
    Ermittelt wird, wie viel Vermögen jeder Partner seit der Eheschließung hinzugewonnen hat.
  3. Ausgleichszahlung
    Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.
  4. Steuerfreiheit nutzen
    Diese Ausgleichszahlung ist steuerfrei – es fällt keine Schenkungssteuer an!
  5. Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft
    Nach einer empfohlenen Wartezeit (z. B. 3 Monate) kann wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt werden.

Praxisbeispiel zur Güterstandsschaukel

EhepartnerVermögen bei EheschließungAktuelles VermögenZugewinn
A100.000 Euro2.500.000 Euro2.400.000 Euro
B100.000 Euro500.000 Euro400.000 Euro

Differenz Zugewinn: 2.000.000 Euro
Ausgleichspflicht durch Ehepartner A: 1.000.000 Euro – steuerfrei!

Ohne Güterstandsschaukel wäre bei einer Schenkung in dieser Höhe eine erhebliche Schenkungssteuer fällig, da der Freibetrag von 500.000 Euro überschritten wird.

Wichtige Voraussetzungen und Hinweise

Rechtliche Grundlagen

Die Güterstandsschaukel basiert auf gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Abgabenordnung (AO):

Diese Vorschriften geben den rechtlichen Rahmen für die steuerfreie Vermögensverschiebung vor.

Die Vorteile der Güterstandsschaukel auf einen Blick

Fazit

Die Güterstandsschaukel ist ein rechtssicheres und zugleich intelligentes Instrument, um Vermögenswerte zwischen Ehepartnern zu verschieben, ohne dass der Staat daran mitverdient. Richtig angewendet, bietet sie enorme Vorteile für Paare, die vorsorgen, vererben oder Vermögen angleichen möchten.

Wer sollte teilnehmen?

Die Online-Veranstaltung richtet sich an (nicht nur) verheiratete Personen mit ungleich verteiltem Vermögen, die rechtssicher Steuern sparen möchten. Besonders relevant ist das Thema für Unternehmerpaare, Eigentümer von Immobilien oder bei bevorstehenden Erb- oder Schenkungsplanungen.

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Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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