Testamentsvollstreckung
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Erbschaftssteuer durch Verwertung von Nachlassgegenständen legal senken

Die Vererbung eines Vermögens bedeutet nicht nur den Erhalt von Geld, Immobilien oder Wertgegenständen – sie bringt auch Verantwortung mit sich. Neben organisatorischem Aufwand und emotionaler Belastung müssen sich Erben oft mit einer Vielzahl steuerlicher Fragen auseinandersetzen. Eine der wichtigsten davon lautet: Wie lassen sich Nachlasskosten steuerlich nutzen, um die Erbschaftssteuer zu senken? Genau hier setzt unsere Online-Live-Veranstaltung an.

Im Zentrum stehen praxisnahe Erläuterungen und ein richtungsweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs. Wer versteht, welche Kosten anerkannt werden und wie man sie rechtssicher belegt, kann viel Geld sparen – ganz legal.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Was sind Nachlassregelungskosten?

Nachlassregelungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar nach dem Erbfall entstehen und der Klärung, Sicherung oder Feststellung des Nachlasses dienen. Sie stellen eine zentrale Möglichkeit dar, die steuerliche Belastung durch die Erbschaftssteuer zu reduzieren.

Typische Beispiele:

Diese Kosten sind abzugsfähig, wenn sie im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall stehen.

Was zählt nicht zu den Nachlassregelungskosten?

Ein häufiger Irrtum: Erben verwechseln Nachlassregelung mit Verwaltung oder Verwertung des Nachlasses. Das kann teuer werden.

Nicht abziehbar sind:

Merke: Nur was der Ermittlung und rechtlichen Aufarbeitung des Nachlasses dient, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Ein Wendepunkt für Erben

Im zu besprechenden Urteil hat der Bundesfinanzhof ein wichtiges Signal gesetzt: Eine Tochter beerbt ihren Vater. Sie zieht einen Steuerberater hinzu und löst den Haushalt auf, um wichtige Unterlagen zu sichern. Das Finanzamt erkennt nur die nachträglich zu zahlende Einkommensteuer an – nicht aber die Beratung und Räumung.

Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Erben – und schafft endlich mehr Rechtssicherheit.

Haushaltsauflösung: Absetzbar oder nicht?

Die Haushaltsauflösung ist ein Grenzfall – steuerlich betrachtet.

SituationAbsetzbar?Begründung
Wohnung muss geräumt werden, um Zugang zu Unterlagen zu bekommen✅ JaDient der Nachlassregelung
Gegenstände werden verkauft oder entsorgt❌ NeinGilt als Verwaltung/Verwertung

Tipp: Dokumentieren Sie den Zweck der Räumung genau – das erhöht die Anerkennungschancen

Nachweise & Dokumentation: So überzeugt man das Finanzamt

Damit Kosten anerkannt werden, ist eine saubere Dokumentation entscheidend:

Was Sie benötigen:

Unser Praxistipp: Legen Sie von Anfang an eine Nachlassakte an, in der Sie alle Maßnahmen und Dokumente ablegen.

Wenn das Finanzamt nicht mitspielt: Einspruch einlegen lohnt sich

Ein ablehnender Steuerbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Immer wieder zeigen Fälle aus der Praxis: Mit dem richtigen Nachweis lässt sich das Finanzamt überzeugen.

Beispiel: Eine Erbin dokumentiert mit Fotos, dass nur durch Haushaltsauflösung Zugang zu Schließfächern möglich war. Nach einem Einspruch wird der Abzug der Kosten anerkannt. Wer fundiert argumentiert, hat gute Chancen.

Weitere abzugsfähige Kostenpositionen im Erbfall

Neben den Nachlassregelungskosten gibt es weitere Posten, die sich steuermindernd auswirken:

Diese Kosten sollten Sie bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung ebenfalls berücksichtigen.

Fazit

Steuern sparen beginnt mit Wissen. Wer die Unterschiede zwischen Nachlassregelung und Nachlassverwaltung kennt und gut dokumentiert, kann bares Geld sparen – und unnötige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt vermeiden. Nutzen Sie die Chance, sich fundiert bei den Nachlassexperten der lightzins eG zu informieren – praxisnah und verständlich..

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an alle, die planen, ihr Vermögen effektiv und steueroptimiert zu übertragen. Sie ist besonders geeignet für Personen, die größere Vermögenswerte an ihre Angehörigen oder Freunde weitergeben möchten und dabei steuerliche Belastungen minimieren wollen.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Melden Sie sich über nebenstehendes Formular zum Online-Seminar an.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

Newsletter

Sie möchten keine Termine zu diesem Seminar verpassen und bestens rund um die Themen Vorsorge, Pflege und Maßnahmen im Alter informiert sein? Dann melden Sie sich gleich zu unseren Newslettern an – kostenfrei und unverbindlich.

Newsletter