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Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Wie die Renten­versicherung vom Tod eines Renten­beziehers erfährt, hängt zunächst davon ab, ob der Rentner in Deutschland oder im Ausland lebt.

Renten­bezieher in Deutschland

Die Renten­versicherung erfährt durch den elektronischen Sterbe­datena­bgleich vom Tod eines Rentenbeziehers. Dieser findet zwischen den Standesämtern, den Meldebehörden und schließlich der Renten­versicherung statt.

Die Stande­sämter leiten sämtliche Sterbe­anzeigen an die Meldebehörden weiter, die wiederum die Rentenversicherung informieren.

Die Renten­versicherung erwirkt schließlich über den Renten­service der Deutschen Post eine Zahlungseinstellung.

Zudem kommt es zu einer Zahlungs­einstellung, wenn eine Renten­anpassungs­mitteilung als un­zustellbar zurückkommt.

Renten­bezieher im Ausland

Vom Tod eines Renten­beziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Renten­versicherung durch den elektronischen Sterbedatenabgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebens­bescheinigung nicht eingereicht wird.

Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebens­bescheinigung zurück­senden.

bAV-Consulting-Spezialisten der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich Altersvorsorge.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.