Erben & vererben
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Vorbereitungen für die Erstellung eines Testaments

Kategorie: Erben & vererben

Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, sollten Sie eine Beratung bei einer/einem Fachexpertin/Fachexperten für Erbrecht vereinbaren, um sicherzugehen, dass Sie ein wirksames Testament erstellen.

Grundlegende Überlegungen für die Beratung

Vor der Beratung sollten Sie sich genau, wer Ihre Erben sein sollen (oder auch nicht). Dabei gibt es keine Grenzen. Sie können neben Familienmitgliedern, Freunden auch wohltätige Organisationen als Erben einsetzen und somit sichergehen, dass diese nach Ihrem Versterben ihr Vermögen bekommen. Sie können auch das Vermögen aufteilen und mehrere Erben einsetzen.

Wichtig: Vor der Beratung sollten Sie festlegen, welche Personen oder Organisationen Erben werden sollen.

Es ist vor der Beratung zu bestimmen, wie Ihr Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll.

Das können spezifische Geldbeträge sein oder Vermögenswerte wie Immobilien, Schmuck oder Aktien. Wichtig ist, dass Sie konkrete Vorstellung von Ihrem Vermögen haben. Am besten, Sie erstellen vor der Beratung ein Vermögensverzeichnis. Denken Sie auch an mögliche Pflichtteilsansprüche von Ehegatten oder Kindern. Dies wird Ihnen aber auch in der Beratung für das Testament näher erklärt.

Beratung für das Erstellen eines Testaments bei Ehegatten

Anstatt eines Einzeltestaments können Sie auch, wenn Sie verheiratet sind, ein Ehegattentestament erstellen. Hierfür ist eine qualifizierte erbrechtliche Beratung besonders wichtig. Bei dieser Testamentsgestaltung gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vererbung des gemeinsamen Vermögens zu regeln.

Einerseits können Regelungen für den Todesfall beider Ehepartner, die evtl. gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben, in das Testament aufgenommen werden.

Andererseits kann eine Wiederverheiratungsklausel, für den Fall, dass eine Ehepartnerin/ein Ehepartner verstirbt, dazu beitragen, nach dem Erbfall das geerbte Vermögen im „Stamm“ zu behalten.

Auch kann das sogenannte Berliner Testament eingesetzt werden. Dabei erbt der längstlebende Ehegatte das ganze Vermögen und erst nach dessen Versterben werden Kinder bzw. Enkel bedacht. Bei dieser Form des Testaments ist ganz besonders auf evtl. negative steuerliche Regelungen für die Schlusserben zu achten.

Warum die lightzins eG für die Beratung für Ihr Testament?

Das Team der lightzins eG steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Erb- und Steuerrecht zur Verfügung. Mit uns kooperierende Fachanwältinnen/Fachanwälte sind in diesen Rechtsgebieten spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung bei der Testamentserstellung, aber auch für die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen, die sich bei schwierigen Auslegungen aus Testamenten ergeben können.

Ihre persönlichen Angelegenheiten werden mit absoluter Diskretion und Vertraulichkeit behandelt. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtete und maßgeschneiderte Lösung.

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung!

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.