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Verhinderungspflege – Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Verhinderungspflege ist eine Leistung der deutschen Pflegeversicherung, die greift, wenn pflegende Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen zeitweise an der Pflege gehindert sind.

Sie ermöglicht es, eine Ersatzpflege für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Leistungen der Pflegeversicherung für die eigentliche Pflegeperson entfallen.

Was ist dabei zu beachten?

  1. Anspruchsberechtigung: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die pflegende Person muss den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.
  2. Dauer und Budget: Für die Verhinderungspflege steht pro Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 1.612 Euro (Stand 2023) zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Betrag durch Mittel aus der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 Euro erhöht werden. Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  3. Ersatzpflegeperson: Die Ersatzpflege kann sowohl durch professionelle Dienstleister als auch durch private Personen erfolgen. Wenn die Ersatzpflege durch nahe Verwandte oder den Haushalt angehörende Personen durchgeführt wird, gelten besondere Regelungen für die Kostenerstattung.

Wie kann die Verhinderungspflege bestmöglich beantragt werden?

  1. Vorabklärung mit der Pflegekasse: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Voraussetzungen, den zur Verfügung stehenden Betrag und die erforderlichen Unterlagen.
  2. Auswahl der Ersatzpflege: Entscheiden Sie, wer die Pflege übernehmen soll (professioneller Pflegedienst, Bekannte, Verwandte etc.) und klären Sie die Verfügbarkeit und Kosten.
  3. Dokumentation: Halten Sie die Gründe für die Verhinderung (z. B. ärztliches Attest bei Krankheit) sowie die Dauer der Abwesenheit dokumentiert. Bewahren Sie ebenso Belege über die Kosten der Ersatzpflege auf.
  4. Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse. Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, einschließlich Nachweise über die Pflegebedürftigkeit, die bisherige Pflegesituation und die geplante Ersatzpflege.
  5. Genehmigung und Abrechnung: Warten Sie die Genehmigung durch die Pfle-gekasse ab. Nach Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reichen Sie die Belege für die entstandenen Kosten zur Erstattung ein.

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Verhinderungspflege rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Ersatzpflege zu stellen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Die genauen Richtlinien und Beträge können sich ändern, daher ist es wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse nach den aktuellen Konditionen zu erkundigen.

Mitarbeiter/-innen der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in den Bereichen der Betreuung und Vorsorge. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.