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Testamentsvollstreckung ohne Testamentsvollstreckerzeugnis

Kategorie: Nachlassabwicklung

Wie können sich Testamentsvollstrecker gegenüber dem Rechtsverkehr legitimieren? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 12. Mai 2023, Az. 2 Wx 65/23) hat hierzu neue Möglichkeiten aufgezeigt, die sowohl kostengünstiger als auch schneller sein können.

Hintergrund

Nach deutschem Erbrecht muss jeder, der als Testamentsvollstrecker tätig wird, sich gegenüber Banken, Behörden und anderen Beteiligten legitimieren können. Dies dient dazu, seine Berechtigung zur Verwaltung des Nachlasses nachzuweisen. Bisher wurde dies in der Regel durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis erreicht, welches von einem Nachlassgericht ausgestellt wird.

Neuerungen durch das Urteil

Das OLG Köln hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine Kombination aus einer Amtsannahmebestätigung und einem eröffneten öffentlichen Testament ausreichend sein kann, um die notwendige Legitimation als Testamentsvollstrecker zu erbringen. Diese Vorgehensweise bietet einige Vorteile:

  1. Kosteneffizienz: Die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mit Kosten verbunden, die je nach Wert des Nachlasses variieren können. Die Verwendung einer Amtsannahmebestätigung zusammen mit einem bereits eröffneten öffentlichen Testament ist oft kostengünstiger.
  2. Zeiteffizienz: Der Prozess zur Erlangung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kann zeitaufwendig sein, da das Nachlassgericht eine sachliche Prüfung der Voraussetzungen für die Annahme des Amtes durchführt. Die alternative Methode erfordert diese sachliche Prüfung nicht, was die Verfahrensdauer verkürzen kann.

Empfehlungen für die Praxis

Fazit

Das Urteil des OLG Köln eröffnet Testamentsvollstreckern eine effiziente Alternative zur traditionellen Methode der Legitimation durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis.

Diese Entwicklung kann den Prozess der Testamentsvollstreckung vereinfachen und beschleunigen, was besonders in unkomplizierten Nachlassangelegenheiten vorteilhaft sein kann.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.