Testament gestalten – Ein Beitrag für Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen
Kategorie: Erben & vererben
Vielleicht lesen Sie diese Zeilen an einem ganz normalen Tag. Der Kaffee steht neben Ihnen, das Leben läuft, alles ist – scheinbar – in Ordnung. Und trotzdem ist da dieser Gedanke: „Was wäre eigentlich, wenn mir morgen etwas passiert?“.
Die meisten Menschen schieben ihn schnell wieder beiseite. Verständlich. Niemand beschäftigt sich gern mit der eigenen Endlichkeit. Aber genau darin liegt der Grund, warum so viele Familien später mit Problemen kämpfen, die leicht vermeidbar gewesen wären.
Typischer Denkfehler: „Ich habe doch noch Zeit.“
Viele meiner Mandanten sagen diesen Satz. Manche sind 40, manche 60, manche 80. Die Wahrheit ist: Niemand weiß, wie viel Zeit ihm bleibt. Ein Testament ist kein Dokument für „irgendwann“, sondern für jetzt, solange Sie klar entscheiden können.
Warum so viele Menschen kein Testament haben – und warum das riskant ist
Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 haben zwei Drittel der Menschen in Deutschland kein Testament. Weitere 7 % haben zwar eines, halten es aber selbst für nicht mehr aktuell.
Diese Zahlen sind alarmierend. Denn sie bedeuten nicht nur, dass viele Menschen nichts geregelt haben, sondern auch, dass zahllose Regelungen existieren, die nicht mehr zum heutigen Leben passen.
Familien verändern sich.
Partnerschaften entstehen und enden.
Kinder werden erwachsen.
Vermögen wächst, schrumpft oder wechselt die Form.
Ein Testament, das vor 20 Jahren sinnvoll war, kann heute mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Wenn man nichts regelt …
Der Fall der „friedlichen Familie“
Herr M. stirbt plötzlich mit 62 Jahren. Er war verheiratet, zwei Kinder, Eigenheim, etwas Geld auf der Bank. „Ganz normal“, wie seine Frau sagt. Ein Testament gibt es nicht. Was folgt, ist kein Drama, sondern etwas viel Gefährlicheres: Unklarheit.
- Die Ehefrau geht davon aus, dass „erst einmal alles ihr gehört“.
- Die Kinder hören von Freunden, dass ihnen Pflichtteile zustehen.
- Die Bank verlangt einen Erbschein.
- Das Grundbuch muss berichtigt werden.
Niemand streitet – noch nicht. Aber jeder fühlt sich unsicher. Und Unsicherheit ist der beste Nährboden für Konflikte.
Ein Testament ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Liebesdienst
Ein Testament zu gestalten, bedeutet nicht, jemandem etwas wegzunehmen. Es bedeutet, Klarheit zu schaffen. Klarheit darüber,
- wer entscheiden darf,
- wer abgesichert ist,
- wer Verantwortung trägt,
- und wie Konflikte vermieden werden können.
Viele Menschen sagen: „Meine Familie versteht sich gut, wir brauchen so etwas nicht.“
Das mag heute stimmen. Aber ein Erbfall ist keine Alltagssituation. Er ist emotional, belastend und endgültig.
Aus der Praxis
„Meine Kinder streiten doch nicht.“
Frau M., 71 Jahre, sagt diesen Satz mit Überzeugung. Zwei Söhne, beide erfolgreich, gutes Verhältnis. Nach dem Tod des Vaters stellt sich die Frage: Wer bekommt das Elternhaus? Der eine Sohn wohnt in der Nähe, der andere weiter weg. Beide fühlen sich „eigentlich zuständig“.
Was früher kein Thema war, wird plötzlich existenziell. Nicht, weil jemand böse ist, sondern weil nichts geregelt wurde.
Warum es kein „richtiges“ Testament gibt – nur ein passendes
Jeder Mensch hat andere Ziele, wenn er ein Testament errichtet. In Gesprächen tauchen immer wieder ähnliche Wünsche auf:
- „Ich möchte Streit vermeiden.“
- „Ich will gerecht sein.“
- „Mein Partner soll abgesichert sein.“
- „Ich möchte nicht, dass der Staat mitverdient.“
- „Das Vermögen soll in der Familie bleiben.“
- „Ich will bestimmte Personen schützen.“
Vielleicht nicken Sie bei mehreren Punkten. Vielleicht gibt es nur einen, der Ihnen besonders wichtig ist. Genau deshalb funktioniert Testamentsgestaltung nicht nach „Schema F“.
Was Sie daraus mitnehmen können
Ein gutes Testament beantwortet nicht die Frage, „Was ist rechtlich möglich?“, sondern „Was soll nach meinem Tod passieren – ganz konkret?“
Bevor man gestaltet, muss man verstehen
Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht nicht das Testament. Am Anfang stehen Sie. Ihre Familie. Ihre Geschichte. Ihre Beziehungen – auch die schwierigen.
Ein guter Einstieg ist immer der Blick auf den Familienstammbaum. Nicht, weil er romantisch ist, sondern weil er juristisch relevant ist.
Aus der Praxis
Der „vergessene“ Pflichtteilsberechtigte
Ein alleinstehender Mann setzt seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. Er geht davon aus, dass sonst niemand Ansprüche hat. Was er übersieht: Seine Mutter lebt noch.
Nach seinem Tod meldet sie Pflichtteilsansprüche an. Nicht aus Bosheit – sondern, weil das Gesetz es so vorsieht.
Lieber zu viele Fragen als zu wenige
Bei der Erfassung Ihrer familiären Situation geht es unter anderem um Fragen wie:
- Sind Sie verheiratet – und wenn ja, wie?
- Haben Sie Kinder? Aus einer oder mehreren Beziehungen?
- Gibt es frühere Partner?
- Leben Ihre Eltern noch?
- Gibt es Menschen außerhalb der Familie, die Ihnen wichtig sind?
Ein einfacher Grundsatz hilft: Lieber zu viele Personen berücksichtigen als zu wenige. Denn übersehene Personen werden im Erbfall oft zu unfreiwilligen Hauptdarstellern.
Typischer Denkfehler
„Der gehört doch gar nicht zur Familie.“
Das Gesetz sieht das manchmal anders. Und genau deshalb ist Planung so wichtig.
Patchwork, Ausland, Ehe – die unsichtbaren Stellschrauben
Gerade Patchwork-Familien brauchen klare Regelungen. Ohne sie kann Vermögen über mehrere Erbfälle hinweg in völlig unerwartete Richtungen fließen.
Auch scheinbar nebensächliche Punkte spielen eine Rolle:
- Wo leben Sie?
- Wo leben Ihre Angehörigen?
- Welcher Güterstand gilt?
- Gibt es Vermögen im Ausland?
Diese Fragen entscheiden oft darüber, wer wie viel bekommt – und wie viel davon übrig bleibt.
Was Sie daraus mitnehmen können
Ein Testament wirkt wie ein Uhrwerk. Wenn ein Zahnrad falsch eingestellt ist, läuft das Ganze nicht rund.
Hinweis: Die in diesem Beitrag dargestellten Überlegungen und Beispiele ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Da familiäre Konstellationen, Vermögensverhältnisse und rechtliche Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind, sollte jede Testamentsgestaltung vor Umsetzung fachlich geprüft werden.
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