Nachlassabwicklung
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Pflichtteil des minderjährigen Kindes

Kategorie: Nachlassabwicklung

Ganz besonders das Berliner Testament sorgt für die Enterbung der Kinder im ersten Erbfall. Diese können dann ihren Pflichtteil fordern.

Dem längstlebenden Ehegatten droht dann durch geltend gemachte Pflichtteilsansprüche ein nennenswerter Liquiditätsabfluss, der oftmals besonders empfindlich ist, weil es meist eine junge Familie trifft.

Achtung

Grundsätzlich bleibt es den Kindern überlassen, ob sie später den Pflichtteil verlangen. Schließlich sind diese Ansprüche gegen den längstlebenden Elternteil bis zum 21. Lebensjahr gehemmt, so dass der Anspruch erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres verjährt.

Es ist strittig, ob der längstlebende Elternteil ein Kind nach Volljährigkeit über etwaige Pflichtteilsansprüche informieren muss, da er sich ansonsten haftbar machen könnte.

Spezialisten der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich des Pflichtteilsrechts. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung und Vorsorge, erben und vererben oder zur Nachlassabwicklung?

Kontaktieren Sie uns bequem und unkompliziert über nebenstehendes Kontaktformular. Die Experten der lightzins eG setzen sich darauf mit Ihnen in Verbindung.

Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.