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Notarielles Nachlassverzeichnis – Pflichten des Notars

Kategorie: Nachlassabwicklung

In einem aktuellen Beschluss vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZB 40/23, hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Klärungen zur Rolle und den Pflichten des Notars bei der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses vorgenommen.

Dieses Urteil zeigt deutlich Schlussfolgerungen für diejenigen auf, die sich mit Erbschaftsangelegenheiten auseinandersetzen.

Zusammenfassung des BGH-Beschlusses

Der BGH hat entschieden, dass ein Notar, der von einem Erben mit der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt wird, eigenständig entscheiden darf, welche Ermittlungen er für notwendig hält und welche Informationsquellen er dazu heranzieht.

Kernpunkte des Urteils

Was bedeutet das?

Dieses Urteil stellt klar, dass die Verantwortung des Notars in der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zwar umfassend, aber nicht grenzenlos ist. Für Erben bedeutet das eine gewisse Sicherheit darüber, dass nicht jeder Stein umgedreht werden muss, jedoch auch die Verpflichtung, gegebenenfalls zusätzliche Informationen zu liefern, falls sie eine gründlichere Untersuchung wünschen.

Unser Rat

Wir empfehlen Erben und Nachlassverwaltern, bei der Beauftragung eines Notars zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses klar zu kommunizieren, welche Erwartungen sie haben und welche Informationen bereits vorliegen. Eine offene Kommunikation kann helfen, den Umfang der Ermittlungen zu steuern und sicherzustellen, dass alle relevanten Vermögenswerte erfasst werden. Für weitere Fragen zu diesem Urteil oder zu Nachlassangelegenheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung zu vereinbaren.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.