Nachlassabwicklung
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Nachlass

Kategorie: Nachlassabwicklung

Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Verbindlichkeiten, die nach dem Tod einer Person aus ihrem Vermögen, dem sogenannten Nachlass, beglichen werden müssen.

Diese können sich aus den unterschiedlichsten Verpflichtungen ergeben, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben oder die direkt durch seinen Tod entstehen. Im deutschen Erbrecht spielen Nachlassverbindlichkeiten eine zentrale Rolle, da sie die Erbmasse mindern und somit direkten Einfluss auf den Wert des Erbes haben, das an die Erben verteilt wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Nachlassverbindlichkeiten detailliert erläutert:

Erblasserschulden

Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben. Dazu zählen beispielsweise Kredite, Hypotheken, unbezahlte Rechnungen oder Steuerschulden. Diese Schulden gehen mit dem Erbfall auf die Erben über und müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Erben haften für diese Schulden grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen, sofern sie die Erbschaft angenommen haben und keine Haftungsbeschränkung, etwa durch die Errichtung einer Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, erfolgt ist.

Dauerschuldverhältnisse

Dauerschuldverhältnisse sind Verträge und Verpflichtungen, die über den Tod des Erblassers hinausgehen, wie Mietverträge, Leasingverträge oder Abonnements. Die Erben treten in diese Verträge ein und müssen die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen, können diese unter Umständen jedoch unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen.

Zugewinnausgleichsforderungen

Im Falle der Zugewinngemeinschaft, dem in Deutschland am häufigsten gewählten Güterstand, kann beim Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner neben seinem Erbteil einen Zugewinnausgleich fordern, sofern der Nachlass den während der Ehe erzielten Zugewinn übersteigt. Diese Forderung wird als Nachlassverbindlichkeit behandelt und vor der Erbteilung vom Nachlass abgezogen.

Erbfallschulden

Erbfallschulden entstehen direkt durch den Tod des Erblassers. Hierzu zählen insbesondere die Kosten der Bestattung und gegebenenfalls die Kosten für die Grabpflege. Diese Kosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu begleichen.

Kosten der Bestattung

Die Kosten für die Bestattung des Erblassers zählen zu den vorrangig zu begleichenden Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für den Sarg, die Trauerfeier, die Grabstelle und die Grabsteinsetzung. Die Höhe dieser Kosten kann stark variieren und hängt von den individuellen Wünschen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen ab.

Freibeträge

Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt und mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Zudem existieren Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe variieren und somit den steuerpflichtigen Teil des Erbes weiter reduzieren können. Nachlassverbindlichkeiten und Freibeträge wirken sich somit direkt auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus.

Insgesamt spielen Nachlassverbindlichkeiten eine wesentliche Rolle im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Es ist für Erben wichtig, eine genaue Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten zu erhalten, um den Wert des Erbes realistisch einschätzen zu können und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Spezialisten der lightzins eG-Nachlassabwicklung unterstützen Sie bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und ermitteln steuerlich geltend zu machende Nachlassverbindlichkeiten.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung und Vorsorge, erben und vererben oder zur Nachlassabwicklung?

Kontaktieren Sie uns bequem und unkompliziert über nebenstehendes Kontaktformular. Die Experten der lightzins eG setzen sich darauf mit Ihnen in Verbindung.

Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.