Nachlassabwicklung
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Immobilienbewertung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kategorie: Nachlassabwicklung

Für die Ermittlung der für die Erbschafts- und Schen­kungssteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanzämter vorrangig das „Vergleichswertverfahren“.

Bei diesem Verfahren werden Vergleichs­preise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse zugrunde gelegt.

Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren an­hängig. Die Richter wollen zu der Frage Stellung nehmen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittel­ten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichs­preise nach dem Bewertungsgesetz für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer ge­richtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs über diese Frage ist aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse.

Wichtig! Betroffene Steuerpflichtige können gegen Feststel­lungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen bzw. Vergleichsfaktoren fest­gestellt wurden, unter Bezug auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof Einspruch ein­legen.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.