Digitaler Nachlass: Was nach dem Tod mit Ihren Online-Konten passiert und wie Sie vorsorgen
Kategorie: Nachlassabwicklung
Kaum jemand denkt daran, wenn er ein Testament aufsetzt oder eine Vorsorgevollmacht erteilt: Was passiert eigentlich mit meinen E-Mail-Konten, Streaming-Abos, dem PayPal-Guthaben oder meinem Facebook-Profil, wenn ich sterbe? Der digitale Nachlass ist ein Thema, das viele noch nicht auf dem Schirm haben, dabei kann er Angehörige erheblich belasten, finanziell wie emotional.
Dieser Ratgeberartikel zeigt, was zum digitalen Nachlass gehört, welche rechtlichen Grundlagen gelten und vor allem, wie Sie in vier konkreten Schritten vorsorgen können.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alles, was Sie im Internet hinterlassen: Konten, Verträge, Profile, Daten und Guthaben. Konkret gehören dazu:
- E-Mail-Postfächer (oft der Schlüssel zu allen anderen Konten, da Passwort-Rücksetzungen darüber laufen)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X/Twitter, XING)
- Online-Banking-Konten und Bezahldienste (PayPal, Klarna, Google Pay)
- Streamingdienste und digitale Abos (Netflix, Spotify, Amazon Prime)
- Online-Shops und Marktplätze (Amazon, eBay), teils mit Guthaben oder laufenden Abo-Käufen
- Digitale Wertpapierdepots und Kryptowallets, bei denen es um erhebliche Vermögenswerte gehen kann
- Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox) mit Fotos, Dokumenten und persönlichen Dateien
Laut einer Studie des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. hat sich nur ein kleiner Teil der deutschen Internetnutzerinnen und Internetnutzer jemals ernsthaft mit dem eigenen digitalen Nachlass befasst. Das ist erstaunlich, denn die Nutzung digitaler Dienste betrifft längst nicht mehr nur junge Menschen: WhatsApp, Instagram und Online-Banking gehören heute auch bei 70- und 80-Jährigen zum Alltag.
Was sagt die Rechtslage?
Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Vermögenswerte auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Erben das Recht haben, auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zuzugreifen. Datenschutzrecht und Fernmeldegeheimnis stehen dem nicht entgegen.
In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass der Zugang einfach ist. Ohne Passwörter, ohne Kenntnis der verwendeten Zwei-Faktor-Authentifizierung und ohne Übersicht über bestehende Konten stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen. Das ist der entscheidende Grund, warum frühzeitige Vorsorge so wichtig ist.
Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick
Der erste und wichtigste Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme aller digitalen Aktivitäten. Erstellen Sie eine Liste mit folgenden Angaben je Konto:
- Anbieter und Art des Dienstes
- Benutzername / E-Mail-Adresse
- Passwort oder Hinweis, wo es gespeichert ist
- Monatliche oder jährliche Kosten (falls zutreffend)
- Ihre Wunschregelung: Konto löschen, übertragen oder weiterführen?
Nicht jedes Konto erfordert dieselbe Aufmerksamkeit. Priorität haben Konten, bei denen Geld, Guthaben oder öffentlich sichtbare Profile betroffen sind. Ein vergessener Newsletter-Account ist kein Problem, ein nicht gekündigtes Premium-Abo schon.
Hinweis zur Zwei-Faktor-Authentifizierung: Viele Dienste verlangen neben dem Passwort einen zweiten Sicherheitscode, der per SMS auf das Mobiltelefon oder per App generiert wird. Ohne Zugang zu diesem Gerät kommen auch Erben mit dem richtigen Passwort nicht weiter. Hinterlegen Sie daher auch die PIN Ihres Smartphones sowie Hinweise zur verwendeten Authenticator-App.
Nutzen Sie diese Gelegenheit auch zum digitalen Frühjahrsputz. Kündigen Sie Konten, die Sie nicht mehr nutzen, löschen Sie Daten, die niemand nach Ihrem Tod sehen sollte, und deaktivieren Sie Facebook-Konten oder ähnliche Profile, die Sie nicht weiterführen wollen, oder stellen Sie sie auf Löschung nach dem Tod ein.
Als Einstieg empfiehlt sich die Checkliste Nachlass regeln der lightzins eG. Sie hilft dabei, digitale und analoge Hinterlassenschaften strukturiert zu erfassen.
Schritt 2: Hilfsmittel nutzen
Die analoge Lösung: Nachlassordner
Die einfachste und verlässlichste Methode bleibt ein gut geführter, physischer Nachlassordner. Tragen Sie alle Zugangsdaten handschriftlich oder ausgedruckt ein, heften Sie Ihre Vorsorgevollmacht und weitere wichtige Dokumente mit ein und bewahren Sie den Ordner an einem sicheren Ort auf. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo er liegt.
Die digitale Lösung: Passwortmanager
Wer viele Konten hat, wird die digitale Variante bevorzugen. Ein Passwortmanager speichert alle Zugangsdaten verschlüsselt hinter einem einzigen Master-Passwort. Verbreitete Programme sind unter anderem Bitwarden, KeePassXC, 1Password, Dashlane, Nordpass und Keeper. Für den Erbfall genügt es dann, dass Ihre Vertrauensperson das Master-Passwort kennt und weiß, wo der Passwortmanager installiert oder gespeichert ist.
Ob digital oder analog: Entscheidend ist, dass eine konkret benannte Vertrauensperson weiß, wo die Informationen liegen, und dass Sie diese Übersicht alle ein bis zwei Jahre aktualisieren.
Das Angebot der lightzins eG
Die lightzins eG stellt ihren Mitgliedern Formulare und Checklisten zur Verfügung, mit denen der digitale Nachlass strukturiert erfasst werden kann. Ergänzend bietet die lightzins eG einen Nachlassregulierungsservice für digitale Konten an: Nach einem Todesfall werden bei rund 250 führenden deutschen Webanbietern automatisch Recherchen durchgeführt, ob Konten, Mitgliedschaften oder Verträge auf den Verstorbenen laufen. Zugangsdaten oder Passwörter werden dabei nicht benötigt und nicht eingesehen. Gefundene Konten können auf Wunsch gekündigt, übertragen oder abgewickelt werden. Guthaben und Vermögenswerte werden ausgezahlt, Werbepost abgestellt und Social-Media-Profile gelöscht oder deaktiviert.
Mehr zu diesem Angebot finden Sie auf der Seite zur Nachlasssicherung der lightzins eG. Wer die Leistungen der lightzins eG in Anspruch nehmen möchte, kann Mitglied der lightzins eG werden.
Schritt 3: Social-Media-Profile gezielt regeln
Social-Media-Konten sind ein besonders sensibles Thema, weil sie nach dem Tod öffentlich sichtbar bleiben und weil Freunde, die noch nichts vom Tod wissen, weiterhin Nachrichten oder Kommentare hinterlassen. Das kann für Hinterbliebene belastend sein.
Was Sie schon jetzt in den Einstellungen regeln können
- Facebook/Meta: Sie können in den Privatsphäre-Einstellungen festlegen, dass Ihr Konto nach dem Tod gelöscht werden soll. Alternativ lässt sich ein sogenannter Nachlasskontakt benennen, der das Konto in einen Gedenkzustand versetzen kann.
- Apple-ID: Apple bietet die Funktion Legacy Contact (Nachlasskontakt) an. Der Kontakt erhält nach dem Tod einen Zugangscode und kann auf Fotos, Notizen und weitere Inhalte zugreifen.
- Google-Konto: Über den Kontoinaktivitätsmanager in den Google-Einstellungen lässt sich festlegen, was nach einer definierten Inaktivitätszeit mit Ihrem Konto passieren soll: Löschen oder Weitergabe an benannte Personen.
Diese Regelungen treffen Sie direkt in den jeweiligen Kontoeinstellungen. Ein Passwort muss dafür nicht weitergegeben werden.
Schritt 4: Regelmäßig aktualisieren
Ein einmal erstellter Überblick über den digitalen Nachlass ist nur so gut wie seine letzte Aktualisierung. Neue Dienste kommen hinzu, alte werden gekündigt, Passwörter ändern sich. Planen Sie alle ein bis zwei Jahre eine kurze Kontrolle ein:
- Sind alle Konten noch aktuell erfasst?
- Ist das Passwort für den Passwortmanager oder die Zugangsliste noch korrekt hinterlegt?
- Hat sich Ihr persönliches Umfeld verändert, ist die benannte Vertrauensperson noch die richtige?
- Müssen Vollmachten aktualisiert werden?
Wer seinen digitalen Nachlass rechtzeitig geregelt hat, erspart Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit erheblichen Zusatzaufwand. Nach einem Trauerfall haben Hinterbliebene andere Sorgen, als Internetkonten zu recherchieren und Verträge ausfindig zu machen. Was im Todesfall sonst noch zu erledigen ist, erklärt unser Ratgeberartikel „Was tun im Todesfall? Erste Schritte für Erben“.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Dürfen Erben auf E-Mail-Konten und Social-Media-Profile zugreifen?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben das Recht auf Zugang zu digitalen Konten des Verstorbenen haben. Das gilt auch für private Nachrichten (BGH, Az. III ZR 183/17). In der Praxis setzt das voraus, dass Erben die Zugangsdaten kennen oder sich gegenüber dem Anbieter legitimieren können.
Was passiert mit laufenden Abos und Verträgen nach dem Tod?
Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod. Sie gehen auf die Erben über und laufen weiter, bis sie gekündigt werden. Bei manchen Anbietern gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einem Todesfall. Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit und muss aktiv geltend gemacht werden.
Was ist mit Kryptowährungen und digitalen Depots?
Kryptowährungen sind nur über private Schlüssel (Private Keys) zugänglich. Wer diese nicht hinterlässt, verliert damit auch das Guthaben unwiederbringlich, da kein Anbieter den Zugang wiederherstellen kann. Bei digitalen Wertpapierdepots gelten die üblichen Erbschaftsregeln; der Depotanbieter muss nach dem Tod kontaktiert und ein Erbnachweis erbracht werden.
Wie erkenne ich, ob jemand Verträge bei Online-Diensten hatte?
Ohne Übersicht ist das kaum möglich. Hinweise liefern Kontoauszüge (regelmäßige Abbuchungen), das E-Mail-Postfach (Rechnungen, Bestätigungen) oder der Nachlassregulierungsservice der lightzins eG, der systematisch bei rund 250 deutschen Webanbietern nachfragt.
Disclaimer
Digitale Konten, laufende Verträge, Kryptoguthaben oder gesperrte Profile: Was im Erbfall auf Sie zukommt, hängt sehr von der individuellen Situation ab. Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Beratung. Die Experten der lightzins eG begleiten Sie gerne dabei, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, vor oder nach einem Todesfall.
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