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Das Grundstück: Was es wirklich bedeutet

Kategorie: Erben & vererben

Ein Grundstück – klingt einfach, oder? Aber was steckt eigentlich dahinter? Kurz gesagt, ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, ein Stück Land, das Sie besitzen oder nutzen können. Wenn Sie also durch die Gegend spazieren und ein Stück Land sehen, stellen Sie sich vor, das könnte Ihr Grundstück sein – genau das ist es im natürlichen Sinne.

Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein kleines Haus mit Garten. Dieses Grundstück hat klare Grenzen, die im Liegenschaftskataster erfasst sind. So wissen Sie genau, wo Ihr Garten endet und wo der Ihres Nachbarn beginnt.

Das Grundbuch: Der offizielle Nachweis Ihres Eigentums

Das Grundbuch ist wie ein öffentlicher „Ausweis“ für Ihr Grundstück. Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder erben, wird es dort offiziell eingetragen. Aber auch wenn Sie keine Grundstücksgrenzen sehen, ist das Grundbuch ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Prozesses. Hier wird festgehalten, wer wirklich der Eigentümer ist.

Beispiel:
Angenommen, Sie kaufen ein Grundstück und möchten sicherstellen, dass alles rechtlich in Ordnung ist. Die Eintragung in das Grundbuch garantiert, dass Sie auch wirklich der rechtmäßige Besitzer sind.

Wie funktioniert das Grundbuch?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus. Der Kauf wird nicht nur durch den Kaufvertrag besiegelt, sondern auch durch eine Eintragung ins Grundbuch. Nur so erhalten Sie die rechtliche Sicherheit, dass Sie der „echte“ Eigentümer des Grundstücks sind. Andernfalls könnte es zu Streitigkeiten kommen, wer wirklich das Eigentum an dem Grundstück hat.

Flurstück und Liegenschaftskataster: So finden Sie Ihre Grundstücksgrenzen

Ein Flurstück ist im Grunde genommen das „kleine Stück Land“, das genau beschrieben wird. Es ist die Grundlage, auf der Ihr Grundstück aufbaut. Dank des Liegenschaftskatasters können Sie jederzeit nachschlagen, wo Ihr Grundstück genau liegt – und wo es endet.

Beispiel:
Wenn Sie wissen möchten, wie groß Ihr Grundstück wirklich ist oder wo genau die Grenzen verlaufen, können Sie das Flurstück im Liegenschaftskataster nachschlagen. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie Erweiterungen oder Veränderungen planen.

Ausnahme: Grundstücke im öffentlichen Besitz – Was bedeutet das?

Nicht alle Grundstücke müssen ins Grundbuch eingetragen werden. Zum Beispiel gehören viele öffentliche Flächen, wie Straßen oder Parks, nicht zwingend ins Grundbuch. Diese sogenannten „buchungsfreien Grundstücke“ sind trotzdem wichtig – aber sie unterliegen speziellen Regeln.

Beispiel:
Stellen Sie sich vor, die Stadt hat in Ihrer Nähe einen neuen Park angelegt. Dieser Park ist öffentlich zugänglich, und das Grundstück gehört der Stadt. Trotzdem ist der Park nicht automatisch im Grundbuch eingetragen, da er zu den „buchungsfreien Grundstücken“ zählt.

Wohnungseigentum: Ihr eigener Raum zum Wohlfühlen

Was bedeutet es, Wohnungseigentum zu haben?

Wohnungseigentum ist mehr als nur die vier Wände, in denen Sie leben. Wenn Sie eine Wohnung besitzen, gehören Ihnen nicht nur Ihre eigenen Räume, sondern auch ein Anteil an den Gemeinschaftsbereichen des Hauses – wie etwa dem Treppenhaus, dem Garten oder dem Dach.

Beispiel:
Kaufen Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, gehört Ihnen Ihr Apartment. Aber Sie teilen sich mit den anderen Eigentümern den Besitz und die Verantwortung für die restlichen Teile des Gebäudes, etwa den Aufzug oder das Dach.

Teileigentum: Für gewerbliche Räume und mehr

Teileigentum kommt ins Spiel, wenn Sie ein Gebäude kaufen, das nicht nur Wohnungen, sondern auch gewerbliche Einheiten wie Büros oder Läden enthält. Als Eigentümer einer solchen Einheit haben Sie ein spezielles Nutzungsrecht an den gewerblichen Räumen.

Beispiel:
Wenn Sie ein Büro in einem großen Wohn- und Geschäftsgebäude kaufen, haben Sie Teileigentum. Das bedeutet, Sie können Ihr Büro nutzen, aber die gemeinsamen Teile wie die Flure oder das Gebäude selbst gehören allen Eigentümern gemeinsam.

Wohnungseigentum vs. Teileigentum

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Wohnung in einem großen Gebäude. Während Sie über Ihre Wohnung frei verfügen können, gibt es gemeinsame Bereiche wie den Aufzug oder den Keller, die allen Eigentümern gehören. Wenn ein anderer Eigentümer im Erdgeschoss ein Café eröffnet, handelt es sich um Teileigentum – diese Flächen sind für gewerbliche Zwecke bestimmt.

Erbbaurecht: Ein besonderer Vertrag, der Ihnen das Bauen erlaubt

Was genau ist das Erbbaurecht?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus bauen, aber das Grundstück, auf dem es stehen soll, gehört Ihnen nicht. Ein Erbbaurecht ermöglicht es Ihnen, auf einem fremden Grundstück zu bauen und zu wohnen – und das für einen langen Zeitraum, oft bis zu 99 Jahre. Dabei zahlen Sie regelmäßig eine Gebühr, den sogenannten Erbbauzins.

Beispiel:
Angenommen, Sie möchten in einer Stadt ein Eigenheim bauen, aber das Grundstück gehört der Stadt. Die Stadt räumt Ihnen das Erbbaurecht ein, damit Sie auf diesem Grundstück bauen und wohnen können, ohne das Grundstück selbst zu kaufen.

Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht: Ein Vertrag für Wohnungen und gewerbliche Räume

Neben dem klassischen Erbbaurecht gibt es auch spezielle Verträge für Wohnungen und gewerbliche Flächen. Beim Wohnungserbbaurecht geht es um das Recht, in einer bestimmten Wohnung zu leben, während beim Teilerbbaurecht gewerbliche Flächen wie Büros oder Lagerräume betroffen sind.

Beispiel:
In einem großen Neubau gibt es sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Einheiten. Ein Wohnungserbbaurecht gibt einem Käufer das Recht, eine Wohnung in diesem Gebäude zu bewohnen, während das Teilerbbaurecht es einem anderen erlaubt, das Büro im Erdgeschoss zu nutzen.

Dauerwohnrecht und Dauernutzungsrecht: Ihr Recht, zu bleiben

Das Dauerwohnrecht ermöglicht es Ihnen, ein Zuhause für immer zu haben, ohne dass Sie das Grundstück besitzen müssen. Ähnlich verhält es sich mit dem Dauernutzungsrecht, das für gewerbliche oder andere nicht zu Wohnzwecken bestimmte Flächen gilt.

Beispiel:
Angenommen, Sie haben ein Dauerwohnrecht für eine Wohnung, die Sie bis zu Ihrem Lebensende bewohnen können. Dieses Recht ist vererbbar, sodass auch Ihre Kinder oder Erben weiterhin in der Wohnung wohnen können, selbst wenn sie das Grundstück nicht besitzen.

Dauerwohnrecht – Für immer ein Zuhause

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Dauerwohnrecht für eine Wohnung. Diese bleibt Ihnen über Ihre Lebenszeit sicher, und Ihre Erben können entscheiden, ob sie dieses Recht weiterführen oder es verkaufen. Ihr Zuhause bleibt somit langfristig gesichert.

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Da Bedeutung und rechtliche Folgen eines Grundstücks stets von den konkreten Umständen abhängen, sollte eine fachliche Prüfung im Einzelfall erfolgen.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.