Steuerliche Pflichten nach dem Erbfall – was Erben wissen müssen
Ein Trauerfall ist für Angehörige eine emotionale Ausnahmesituation. Doch kaum ist der erste Schock verarbeitet, meldet sich das Finanzamt – oft schneller als viele erwarten. Neben organisatorischen Herausforderungen übernehmen Erben nämlich auch die steuerlichen Verpflichtungen des Verstorbenen. Wer hier nicht genau weiß, was zu tun ist, riskiert hohe Nachzahlungen, Fristversäumnisse oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. In dieser Online-Live-Veranstaltung geben wir Ihnen Klarheit – verständlich, strukturiert und auf den Punkt gebracht.
Wichtige Fragen, die geklärt werden
- Muss ich als Erbe auch Steuerschulden ĂĽbernehmen?
- Was ist, wenn ich keine Steuerunterlagen des Verstorbenen finde?
- Hafte ich fĂĽr Fehlangaben aus allen frĂĽheren Steuerjahren?
Steuerliche Pflichten nach dem Erbfall – was Erben wissen müssen
Der Titel dieser Online-Veranstaltung ist Programm: Wenn ein Mensch verstirbt, gehen dessen steuerliche Pflichten auf die Erben über – sofort und umfassend. Doch was bedeutet das konkret?
In dieser Online-Live-Veranstaltung erläutert Klaus Dieter Girnt, Vorstand der lightzins eG, anhand praxisnaher Beispiele und klarer Handlungsempfehlungen, was auf Erben steuerlich zukommt. Sie erfahren unter anderem:
- Welche Steuererklärungen verpflichtend sind
- Wie Sie mit alten Steuerfehlern umgehen
- Was Sie bei der Erbschaftssteuer beachten mĂĽssen
- Welche Fristen dringend einzuhalten sind
- Welche typischen Fehler zu vermeiden sind
Grundregel: Alle steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben ĂĽber
Gemäß § 45 der Abgabenordnung (AO) übernehmen Erben automatisch die steuerlichen Verpflichtungen des Verstorbenen. Dazu gehören unter anderem:
- Offene Steuerzahlungen (auch Nachzahlungen)
- Vorauszahlungen auf zukünftige Steuerzeiträume
- Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge
Diese Forderungen sind keine Nachlassverbindlichkeiten im engeren Sinne, sondern persönliche Schulden der Erben. Das kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden, wenn beispielsweise mehrere Jahre betroffen sind.
Konkrete Steuerpflichten von Erben
Erben müssen häufig umfangreiche steuerliche Pflichten erfüllen. Diese reichen oft über einfache Einkommensteuererklärungen hinaus.
Pflicht | Beschreibung |
Einkommensteuererklärung | Für vergangene Jahre und das Todesjahr |
Reaktion auf Anfragen | Nachreichung von Unterlagen, Korrespondenz mit dem Finanzamt |
Veranlagung | Entscheidung ĂĽber Einzel- oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten |
Umsatzsteuer | Wenn der Verstorbene z. B. gewerblich vermietet hat |
Einheitswert-Erklärung | Für Grundbesitz oder Betriebsvermögen |
Erklärung zu freiberuflichen Einnahmen | Wenn der Verstorbene z. B. als Arzt oder Künstler tätig war |
Wichtig: Auch bereits beauftragte Steuerberater sind nicht automatisch zuständig – Erben tragen zunächst selbst die Verantwortung.
Mitwirkungspflichten und alte Fehler
Wird bei der Durchsicht der Unterlagen ersichtlich, dass frühere Steuererklärungen Fehler enthalten (z. B. verschwiegenes Einkommen), besteht für die Erben eine Mitteilungspflicht. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.
Verjährung:
- 4 Jahre bei normalen Fehlern
- 10 Jahre bei Steuerhinterziehung
Erben müssen zwar keine forensische Prüfung der Unterlagen vornehmen – bei offensichtlichen Unstimmigkeiten ist jedoch aktives Handeln gefragt.
Erbschaftssteuer: Wann, wie und fĂĽr wen?
Neben der Einkommensteuer kommt auf viele Erben eine weitere steuerliche Pflicht zu: die Erbschaftssteuer. Sie betrifft alle Erben, deren Nachlassanteil die gesetzlichen Freibeträge überschreitet.
Erbverhältnis | Freibetrag |
Ehepartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Alle anderen Erben | 20.000 € |
Wichtig: Liegt der Wert des Erbes über diesen Beträgen, besteht Melde- und Erklärungspflicht, auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Praktische Fallbeispiele aus dem Alltag
Fall A: Der angestellte Vater
Ein Sohn erbt von seinem Vater, der als Angestellter tätig war. Es muss geprüft werden, ob für das Todesjahr bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. Fehlt sie, ist der Sohn in der Pflicht.
Fall B: Die vermietende Rentnerin
Eine Tochter erbt von ihrer Mutter, die neben der Rente auch Mieteinnahmen erzielt hat. Die Einkünfte müssen im Todesjahr korrekt erklärt werden – oft inklusive Umsatzsteuer.
Fall C: Der Unternehmer
Ein Ehepartner verstirbt und hinterlässt einen Handwerksbetrieb. Zwar existiert ein Steuerberater, doch bis zur Übergabe der Unterlagen haftet der überlebende Ehegatte als Erbe persönlich für Fehler oder Fristversäumnisse.
Risiken durch Untätigkeit
Wird nicht aktiv gehandelt, drohen empfindliche Folgen:
- Säumniszuschläge (1 % pro angefangenen Monat)
- Zinsen auf Nachzahlungen (0,5 % pro Monat – § 233a AO)
- Steuerstrafverfahren, wenn bewusst falsche oder keine Angaben gemacht werden
- Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung (bis zu 5 Jahre, § 370 AO)
Fazit: Auch passives Verhalten kann strafbar sein. Handeln Sie also rechtzeitig!
Handlungsempfehlungen: So gehen Erben Schritt fĂĽr Schritt vor
- Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Bescheide, Verträge, Steuererklärungen
- Fristen prĂĽfen: insbesondere Einkommensteuer- und Erbschaftssteuerfristen
- Steuerberater kontaktieren: möglichst denselben, der den Verstorbenen betreut hat
- Offene Erklärungen identifizieren: Todesjahr und Vorjahre prüfen
- Vermögen bewerten: zur Ermittlung der Erbschaftssteuerpflicht
- Fehler ehrlich aufdecken: freiwillige Korrekturen vermeiden strafrechtliche Folgen
Zusammenfassung und Fazit
Erben übernehmen mehr als nur das Hab und Gut des Verstorbenen, sie haften auch steuerlich. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann viel Geld und unnötigen Ärger sparen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Alle steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben ĂĽber.
- Fehler aus der Vergangenheit können teuer werden.
- Untätigkeit kann rechtliche Konsequenzen haben.
- Mit einem strukturierten Vorgehen und kompetenter Beratung lassen sich viele Probleme vermeiden.
Wer sollte teilnehmen?
Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an Menschen, die geerbt haben oder bald in eine Erbsituation kommen können – sei es als Kind, Ehepartner oder entfernter Verwandter. Besonders relevant ist die Veranstaltung für Personen ohne steuerlichen Hintergrund, die sich in der Komplexität des Erbrechts schnell überfordert fühlen. Auch für Fachleute aus Betreuung, Pflege oder Nachlassabwicklung bietet die Veranstaltung wertvolles Praxiswissen.
Nächste Termine
- 23.09.2025, 17:00 – 18:00 Uhr
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