Steuerrecht
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Steuerliche Pflichten nach dem Erbfall – was Erben wissen müssen

Ein Trauerfall ist für Angehörige eine emotionale Ausnahmesituation. Doch kaum ist der erste Schock verarbeitet, meldet sich das Finanzamt – oft schneller als viele erwarten. Neben organisatorischen Herausforderungen übernehmen Erben nämlich auch die steuerlichen Verpflichtungen des Verstorbenen. Wer hier nicht genau weiß, was zu tun ist, riskiert hohe Nachzahlungen, Fristversäumnisse oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. In dieser Online-Live-Veranstaltung geben wir Ihnen Klarheit – verständlich, strukturiert und auf den Punkt gebracht.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Steuerliche Pflichten nach dem Erbfall – was Erben wissen müssen

Der Titel dieser Online-Veranstaltung ist Programm: Wenn ein Mensch verstirbt, gehen dessen steuerliche Pflichten auf die Erben über – sofort und umfassend. Doch was bedeutet das konkret?

In dieser Online-Live-Veranstaltung erläutert Klaus Dieter Girnt, Vorstand der lightzins eG, anhand praxisnaher Beispiele und klarer Handlungsempfehlungen, was auf Erben steuerlich zukommt. Sie erfahren unter anderem:

Grundregel: Alle steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben ĂĽber

Gemäß § 45 der Abgabenordnung (AO) übernehmen Erben automatisch die steuerlichen Verpflichtungen des Verstorbenen. Dazu gehören unter anderem:

Diese Forderungen sind keine Nachlassverbindlichkeiten im engeren Sinne, sondern persönliche Schulden der Erben. Das kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden, wenn beispielsweise mehrere Jahre betroffen sind.

Konkrete Steuerpflichten von Erben

Erben müssen häufig umfangreiche steuerliche Pflichten erfüllen. Diese reichen oft über einfache Einkommensteuererklärungen hinaus.

PflichtBeschreibung
EinkommensteuererklärungFür vergangene Jahre und das Todesjahr
Reaktion auf AnfragenNachreichung von Unterlagen, Korrespondenz mit dem Finanzamt
VeranlagungEntscheidung ĂĽber Einzel- oder Zusammenveranlagung bei Ehegatten
UmsatzsteuerWenn der Verstorbene z. B. gewerblich vermietet hat
Einheitswert-ErklärungFür Grundbesitz oder Betriebsvermögen
Erklärung zu freiberuflichen EinnahmenWenn der Verstorbene z. B. als Arzt oder Künstler tätig war

Wichtig: Auch bereits beauftragte Steuerberater sind nicht automatisch zuständig – Erben tragen zunächst selbst die Verantwortung.

Mitwirkungspflichten und alte Fehler

Wird bei der Durchsicht der Unterlagen ersichtlich, dass frühere Steuererklärungen Fehler enthalten (z. B. verschwiegenes Einkommen), besteht für die Erben eine Mitteilungspflicht. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.

Verjährung:

Erben müssen zwar keine forensische Prüfung der Unterlagen vornehmen – bei offensichtlichen Unstimmigkeiten ist jedoch aktives Handeln gefragt.

Erbschaftssteuer: Wann, wie und fĂĽr wen?

Neben der Einkommensteuer kommt auf viele Erben eine weitere steuerliche Pflicht zu: die Erbschaftssteuer. Sie betrifft alle Erben, deren Nachlassanteil die gesetzlichen Freibeträge überschreitet.

ErbverhältnisFreibetrag
Ehepartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Alle anderen Erben20.000 €

Wichtig: Liegt der Wert des Erbes über diesen Beträgen, besteht Melde- und Erklärungspflicht, auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Praktische Fallbeispiele aus dem Alltag

Fall A: Der angestellte Vater
Ein Sohn erbt von seinem Vater, der als Angestellter tätig war. Es muss geprüft werden, ob für das Todesjahr bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. Fehlt sie, ist der Sohn in der Pflicht.

Fall B: Die vermietende Rentnerin
Eine Tochter erbt von ihrer Mutter, die neben der Rente auch Mieteinnahmen erzielt hat. Die Einkünfte müssen im Todesjahr korrekt erklärt werden – oft inklusive Umsatzsteuer.

Fall C: Der Unternehmer
Ein Ehepartner verstirbt und hinterlässt einen Handwerksbetrieb. Zwar existiert ein Steuerberater, doch bis zur Übergabe der Unterlagen haftet der überlebende Ehegatte als Erbe persönlich für Fehler oder Fristversäumnisse.

Risiken durch Untätigkeit

Wird nicht aktiv gehandelt, drohen empfindliche Folgen:

Fazit: Auch passives Verhalten kann strafbar sein. Handeln Sie also rechtzeitig!

Handlungsempfehlungen: So gehen Erben Schritt fĂĽr Schritt vor

  1. Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Bescheide, Verträge, Steuererklärungen
  2. Fristen prĂĽfen: insbesondere Einkommensteuer- und Erbschaftssteuerfristen
  3. Steuerberater kontaktieren: möglichst denselben, der den Verstorbenen betreut hat
  4. Offene Erklärungen identifizieren: Todesjahr und Vorjahre prüfen
  5. Vermögen bewerten: zur Ermittlung der Erbschaftssteuerpflicht
  6. Fehler ehrlich aufdecken: freiwillige Korrekturen vermeiden strafrechtliche Folgen

Zusammenfassung und Fazit

Erben übernehmen mehr als nur das Hab und Gut des Verstorbenen, sie haften auch steuerlich. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann viel Geld und unnötigen Ärger sparen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an Menschen, die geerbt haben oder bald in eine Erbsituation kommen können – sei es als Kind, Ehepartner oder entfernter Verwandter. Besonders relevant ist die Veranstaltung für Personen ohne steuerlichen Hintergrund, die sich in der Komplexität des Erbrechts schnell überfordert fühlen. Auch für Fachleute aus Betreuung, Pflege oder Nachlassabwicklung bietet die Veranstaltung wertvolles Praxiswissen.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Melden Sie sich ĂĽber nebenstehendes Formular zum Vortrag an.

Sie erhalten daraufhin alle Informationen zum Vortrag.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym während des Vortrags beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

Newsletter

Sie möchten keine Termine zu diesem Seminar verpassen und bestens rund um die Themen Vorsorge, Pflege und Maßnahmen im Alter informiert sein? Dann melden Sie sich gleich zu unseren Newslettern an – kostenfrei und unverbindlich.

Newsletter