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Schenkungen und Erbschaften: Immobilien clever in der Nachlassplanung einsetzen

Viele Menschen stellen sich irgendwann die Frage: Soll ich mein Haus bzw. meine Wohnung zu Lebzeiten übertragen oder doch lieber im Testament regeln? Gerade bei Immobilien ist diese Entscheidung oft mit Unsicherheit verbunden – steuerlich, rechtlich und emotional.

In unserer Online-Veranstaltung erfahren Sie, wie sich Immobilien gezielt einsetzen lassen, um Ihren Nachlass vorausschauend zu gestalten, Streit zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen. Ob Schenkung mit Wohnungsrecht, vorweggenommener Erbfolge oder Nießbrauch: Lernen Sie die wichtigsten Gestaltungsformen kennen – mit Beispielen, konkreten Empfehlungen und rechtlichen Hinweisen.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Schenkungen und Erbschaften: Immobilien clever in der Nachlassplanung einsetzen

Immobilien zählen oft zu den wertvollsten Vermögenswerten in einem Nachlass – und zu den konfliktträchtigsten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie diese Vermögenswerte übertragen werden sollen. Denn wer zu Lebzeiten gut plant, kann nicht nur Steuern sparen, Familienfrieden und Vermögen sichern und die eigene Lebensqualität erhalten.

Einführung in die Nachlassplanung

Eine vorausschauende Nachlassplanung hilft, das Vermögen gezielt zu übertragen – und dabei individuelle Wünsche, steuerliche Freibeträge sowie familiäre Bedürfnisse zu berücksichtigen. Besonders bei Immobilien lohnt sich eine ganzheitliche Betrachtung:

Vorteile einer Schenkung zu LebzeitenMögliche Nachteile einer Schenkung zu Lebzeiten
✅ Nutzung von Schenkungsfreibeträgen alle zehn Jahre⚠️ Verlust der Kontrolle über das Eigentum
✅ Vermeidung von Erbstreitigkeiten⚠️ Eingeschränkte wirtschaftliche Flexibilität im Alter
✅ Ausschluss von Rückforderungen durch Sozialhilfeträger

Beispiel:
Ein Ehepaar überträgt seine Wohnung an die Kinder, behält sich aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Ergebnis: Steuerersparnis & Wohnsicherheit.

Vorweggenommene Erbfolge – sinnvoll planen

Die vorweggenommene Erbfolge beschreibt alle Übertragungen, die zu Lebzeiten stattfinden, mit dem Ziel, spätere Erbschaften zu regeln.

Steuerliche Freibeträge (Stand 2025)

VerwandtschaftsgradFreibetrag pro Person
Ehegatte/eingetragener Partner500.000 €
Kinder/Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €

Beispiel:
Ein Elternpaar überträgt eine Immobilie im Wert von 800.000 € an zwei Kinder. Jeder erhält 400.000 € steuerfrei – keine Schenkungssteuer.

Übertragungsformen im Überblick

ÜbertragungsformBeschreibung & Besonderheit
SchenkungUnentgeltliche Übertragung, keine Gegenleistung
PflichtschenkungAus moralischer Pflicht, nicht rückforderbar
Schenkung unter AuflageVerpflichtet den Beschenkten zu einer bestimmten Leistung (z. B. Pflege)
Gemischte SchenkungTeilweise Gegenleistung, steuerlich anteilige Schenkung
KettenschenkungWeitergabe an Dritte unter Nutzung mehrerer Freibeträge

Absicherung des Übertragenden

Schenken heißt nicht, auf Sicherheit verzichten zu müssen. Folgende Instrumente ermöglichen Flexibilität und Schutz:

Nießbrauchrecht

Wohnungsrecht

Rückforderungsrechte

Fazit

Wer Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge in seine Nachlassplanung einbindet, profitiert gleich mehrfach: Steuerliche Freibeträge werden optimal genutzt, der Familienfriede gewahrt und die eigene Absicherung sichergestellt. Eine gut geplante Schenkung bzw. eine durchdachte Gestaltung eines Immobilienüberlassungsvertrags erfordert eine persönliche und fachliche Beratung durch einen Nachlassexperten. Hierbei hilft das Team der lightzins eG, als zentraler Baustein für eine sorgenfreie Zukunft.

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an alle, die Immobilien besitzen und ihren Nachlass gezielt planen möchten. Besonders angesprochen sind Eltern mit Kindern und Menschen mit komplexeren Vermögensverhältnissen. Die Teilnahme lohnt sich auch für Angehörige, die in die Nachlassplanung eingebunden sind oder Verantwortung übernehmen sollen.

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Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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