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Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleiben nicht nur Erinnerungen zurück – sondern oft auch Unsicherheit. Wer bekommt was? Ist die Aufteilung gerecht? Und was passiert, wenn man im Testament übergangen wird? Unsere Online-Live-Veranstaltung „Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt“ hilft, genau diese Fragen verständlich zu klären.

Erfahren Sie, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie der Wert des Erbes ermittelt wird und warum Fairness und Transparenz im Erbfall so wichtig sind. Dieses Wissen schützt – und kann Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt

Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht ist ein Schutzmechanismus. Er sorgt dafür, dass enge Angehörige nicht vollständig enterbt werden können. Doch viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben – oder wie dieser berechnet wird.

Ebenso wenig bekannt: Der Pflichtteil basiert nicht auf Gefühlen oder Streit, sondern auf rechtlich verankertem Anspruch. Und dieser Anspruch ist immer ein Geldbetrag – kein Haus, kein Schmuck, keine Möbel. Umso wichtiger ist daher die exakte Wertermittlung der Nachlassgegenstände.

Was ist der Pflichtteil – und wer bekommt ihn?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – und ein reiner Geldanspruch. Sachwerte wie Immobilien oder Autos werden nicht übertragen. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, erhält stattdessen eine Geldzahlung vom Erben.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

AnspruchsberechtigtBedingungen
KinderAuch adoptierte oder uneheliche Kinder
EhepartnerOder eingetragene Lebenspartner
ElternNur, wenn keine Kinder vorhanden sind

Nicht berechtigt: Geschwister, Tanten, Onkel oder entfernte Verwandte.

Beispielhafte Pflichtteilsberechnung:

Gesetzlicher ErbteilPflichtteil
1/21/4
1/31/6

Warum die Wertermittlung so wichtig ist

Ohne einen klaren Wert des Erbes lässt sich der Pflichtteil nicht seriös berechnen. Das Problem: In vielen Erbfällen existieren verschiedene Bewertungen – von Teilungsversteigerungen bis hin zu Schätzgutachten durch Angehörige.

Ein reales Beispiel:

BewertungstypErgebnis
Teilungsversteigerung245.000 €
Bankgutachten58.000 €
Verkaufspreis65.000 €
Externes Gutachten120.000 – 175.000 €

Ein Unterschied von über 180.000 Euro – mit erheblichen Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch.

Ihre Rechte nach § 2314 BGB

Der Gesetzgeber schützt Pflichtteilsberechtigte mit klaren Vorgaben, in § 2314 BGB geregelt sind:

Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob der Erbe bereits einen Verkauf vollzogen hat.

Schritt für Schritt: So läuft die Wertermittlung ab

1. Überblick verschaffenPflichtteilsberechtigte dürfen wissen:
– Welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden waren
– Ob es Schenkungen vor dem Tod gab
– Ob Verkäufe nach dem Tod stattgefunden haben

→ Diese Informationen werden im Vermögensverzeichnis gesammelt.
2. Gutachten beauftragenBei Zweifeln kann ein neutraler Sachverständiger den Verkehrswert ermitteln. Das ist keine Anschuldigung, sondern ein Schutzrecht.

💡 Wichtig: Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel der Nachlass – nicht der Pflichtteilsberechtigte.
3. Pflichtteil berechnen und einfordernIst der Wert des Erbes bekannt, kann der Geldanspruch berechnet werden und ggf. eingefordert werden.

Streit vermeiden – Fairness sichern

Ein Erbfall muss nicht automatisch zum Familienkonflikt führen. Wer informiert und klar kommuniziert, schafft Vertrauen, nicht Misstrauen.

Die 5 wichtigsten Tipps:

  1. Frühzeitig informieren
  2. Zweifel offen ansprechen
  3. Gutachten als Chance sehen
  4. Fristen beachten (Verjährung nach 3 Jahren!)
  5. Rechtlich von den Nachlassspezialisten der lightzins eG beraten lassen

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Veranstaltung richtet sich an alle, die beim Thema „Erben“ nicht im Dunkeln tappen wollen. Besonders relevant ist sie für Angehörige, die im Testament übergangen wurden oder Zweifel an der Aufteilung des Nachlasses haben. Auch Menschen, die frühzeitig vorsorgen wollen, profitieren vom fundierten Wissen über Pflichtteil und Wertermittlung.

Fazit

Die gesetzliche Pflichtteilsregelung schützt, wenn man sie kennt. Und nur mit einer fundierten Wertermittlung kann dieser Schutz auch tatsächlich greifen. Diese Online-Live-Veranstaltung bringt Licht ins Dunkel und vermittelt das nötige Know-how, um sich im Erbfall sicher und fair zu positionieren.

Nächste Termine

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Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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