Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleiben nicht nur Erinnerungen zurück – sondern oft auch Unsicherheit. Wer bekommt was? Ist die Aufteilung gerecht? Und was passiert, wenn man im Testament übergangen wird? Unsere Online-Live-Veranstaltung „Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt“ hilft, genau diese Fragen verständlich zu klären.
Erfahren Sie, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie der Wert des Erbes ermittelt wird und warum Fairness und Transparenz im Erbfall so wichtig sind. Dieses Wissen schützt – und kann Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen.
Wichtige Fragen, die geklärt werden
- Gilt der Pflichtteil auch, wenn im Testament steht, dass ich enterbt bin?
- Wie schnell muss ich meinen Pflichtteil einfordern?
- Kann ich auch als Enkel einen Pflichtteil beanspruchen?
Pflichtteil und Wertermittlung – verständlich erklärt
Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht ist ein Schutzmechanismus. Er sorgt dafür, dass enge Angehörige nicht vollständig enterbt werden können. Doch viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben – oder wie dieser berechnet wird.
Ebenso wenig bekannt: Der Pflichtteil basiert nicht auf Gefühlen oder Streit, sondern auf rechtlich verankertem Anspruch. Und dieser Anspruch ist immer ein Geldbetrag – kein Haus, kein Schmuck, keine Möbel. Umso wichtiger ist daher die exakte Wertermittlung der Nachlassgegenstände.
Was ist der Pflichtteil – und wer bekommt ihn?
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – und ein reiner Geldanspruch. Sachwerte wie Immobilien oder Autos werden nicht übertragen. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, erhält stattdessen eine Geldzahlung vom Erben.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
| Anspruchsberechtigt | Bedingungen |
| Kinder | Auch adoptierte oder uneheliche Kinder |
| Ehepartner | Oder eingetragene Lebenspartner |
| Eltern | Nur, wenn keine Kinder vorhanden sind |
Nicht berechtigt: Geschwister, Tanten, Onkel oder entfernte Verwandte.
Beispielhafte Pflichtteilsberechnung:
| Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteil |
| 1/2 | 1/4 |
| 1/3 | 1/6 |
Warum die Wertermittlung so wichtig ist
Ohne einen klaren Wert des Erbes lässt sich der Pflichtteil nicht seriös berechnen. Das Problem: In vielen Erbfällen existieren verschiedene Bewertungen – von Teilungsversteigerungen bis hin zu Schätzgutachten durch Angehörige.
Ein reales Beispiel:
| Bewertungstyp | Ergebnis |
| Teilungsversteigerung | 245.000 € |
| Bankgutachten | 58.000 € |
| Verkaufspreis | 65.000 € |
| Externes Gutachten | 120.000 – 175.000 € |
Ein Unterschied von über 180.000 Euro – mit erheblichen Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch.
Ihre Rechte nach § 2314 BGB
Der Gesetzgeber schützt Pflichtteilsberechtigte mit klaren Vorgaben, in § 2314 BGB geregelt sind:
- Recht auf Auskunft über den gesamten Nachlass
- Recht auf ein professionelles Wertgutachten – auch nach einem Verkauf
- Recht auf eine faire, transparente Berechnung
Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob der Erbe bereits einen Verkauf vollzogen hat.
Schritt für Schritt: So läuft die Wertermittlung ab
| 1. Überblick verschaffen | Pflichtteilsberechtigte dürfen wissen: – Welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden waren – Ob es Schenkungen vor dem Tod gab – Ob Verkäufe nach dem Tod stattgefunden haben → Diese Informationen werden im Vermögensverzeichnis gesammelt. |
| 2. Gutachten beauftragen | Bei Zweifeln kann ein neutraler Sachverständiger den Verkehrswert ermitteln. Das ist keine Anschuldigung, sondern ein Schutzrecht. 💡 Wichtig: Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel der Nachlass – nicht der Pflichtteilsberechtigte. |
| 3. Pflichtteil berechnen und einfordern | Ist der Wert des Erbes bekannt, kann der Geldanspruch berechnet werden und ggf. eingefordert werden. |
Streit vermeiden – Fairness sichern
Ein Erbfall muss nicht automatisch zum Familienkonflikt führen. Wer informiert und klar kommuniziert, schafft Vertrauen, nicht Misstrauen.
Die 5 wichtigsten Tipps:
- Frühzeitig informieren
- Zweifel offen ansprechen
- Gutachten als Chance sehen
- Fristen beachten (Verjährung nach 3 Jahren!)
- Rechtlich von den Nachlassspezialisten der lightzins eG beraten lassen
Wer sollte teilnehmen?
Diese Online-Veranstaltung richtet sich an alle, die beim Thema „Erben“ nicht im Dunkeln tappen wollen. Besonders relevant ist sie für Angehörige, die im Testament übergangen wurden oder Zweifel an der Aufteilung des Nachlasses haben. Auch Menschen, die frühzeitig vorsorgen wollen, profitieren vom fundierten Wissen über Pflichtteil und Wertermittlung.
Fazit
Die gesetzliche Pflichtteilsregelung schützt, wenn man sie kennt. Und nur mit einer fundierten Wertermittlung kann dieser Schutz auch tatsächlich greifen. Diese Online-Live-Veranstaltung bringt Licht ins Dunkel und vermittelt das nötige Know-how, um sich im Erbfall sicher und fair zu positionieren.
Nächste Termine
- 11.11.2025, 17:00 – 18:30 Uhr
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