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Familienpool – Steueroptimierte Nachfolgeplanung

Im Online-Seminar „Familienpool – Steueroptimierte Nachfolgeplanung“ tauchen wir tiefer in das Thema Nachfolgeplanung ein. Dabei beleuchten wir speziell die Rolle des Familienpools – eine noch recht unbekannte Form der Nachfolgeplanung. Erfahren Sie, wie Sie Vermögenswerte effektiv, fair und vor allem steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen können.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Beschreibung

Die herkömmlichen Methoden zur Vermögensübertragung, wie die Schenkung oder die Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt, sind nicht immer ausreichend, um eine effiziente und gerechte Nachfolgeplanung gewährleisten zu können. Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen mit breit gestreuten Vermögenswerten – von Immobilien im In- und Ausland über verschiedene Wertpapierdepots und Fondsbeteiligungen – kann es schwierig werden, eine optimale Lösung zu finden. Der Familienpool oder die vermögensverwaltende Familiengesellschaft bietet hier eine vielseitig einsetzbare und flexible Lösung.

Diese noch relativ unbekannte Methode kann insbesondere in komplexen Fällen die Antwort auf viele Fragen rund um die Vermögensübertragung sein. Der Familienpool ermöglicht es, Vermögen zu bündeln und flexibel zu übertragen, wobei die übergebende Generation – meist die Eltern – die Verwaltungshoheit über das Vermögen behält.

Der Weg zur Gründung eines Familienpools

Der Weg zur Gründung eines Familienpools ist ein mehrstufiger Prozess, der mit Sorgfalt und Fachwissen angegangen werden sollte. Der erste Schritt besteht darin, die genauen Ziele und Anforderungen der beteiligten Familienmitglieder zu ermitteln. Diese könnten beispielsweise den Wunsch haben, die Kontrolle über das Vermögen zu behalten, die Steuerlast zu minimieren oder einfach die Vermögensübertragung zu erleichtern.

Nach der Ermittlung dieser Ziele kann man sich an die lightzins eG wenden, um die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären. Dabei sollte auch die Wahl der passenden Rechtsform für den Familienpool erörtert werden. Hierbei können verschiedene Formen in Betracht kommen, wie zum Beispiel eine GbR oder eine KG.

Anschließend geht es um die konkrete Gründung der Familiengesellschaft. Hierbei sind verschiedene formale Schritte zu beachten, wie etwa die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister.

Schließlich sollte eine klare und transparente Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur innerhalb des Familienpools etabliert werden. Dies umfasst Regelungen zur Geschäftsführung, zur Vertretung der Gesellschaft und zur Verteilung von Gewinnen und Verlusten.

Familienpool: Steueroptimierte Übertragung von Vermögen

Die Übertragung von Vermögen auf den neu gegründeten Familienpool sollte sorgfältig geplant werden, um eine möglichst steueroptimierte Lösung zu erreichen. Dabei geht es darum, den bestmöglichen Weg zu finden, das Vermögen zu übertragen, ohne unnötige Steuerlasten zu erzeugen.

Die genauen steuerlichen Auswirkungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert und der Art des zu übertragenden Vermögens (z. B. Immobilien, Aktien, Bargeld), der gewählten Rechtsform des Familienpools und der persönlichen steuerlichen Situation der beteiligten Familienmitglieder.

Verschiedene steuerliche Regelungen und Ausnahmen können genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. So kann beispielsweise die Nutzung von Freibeträgen für Schenkungen und Erbschaften eine Rolle spielen. Außerdem könnten steuerliche Vergünstigungen für bestimmte Arten von Vermögen in Anspruch genommen werden, etwa die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen.

Der Prozess zur Gründung eines Familienpools ist komplex und erfordert eine gründliche Planung und Umsetzung. Sprechen Sie daher rechtzeitig die Nachlassexperten der lightzins eG an, die Sie gerne auf diesem Weg begleiten und unterstützen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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