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Erbe für Stiefkinder – Haben sie ein gesetzliches Erbrecht?

Patchworkfamilien sind längst gelebte Realität: Bonuskinder, neue Partnerschaften und ein erweitertes Familienverständnis prägen das heutige Familienbild. Doch das deutsche Erbrecht kennt nur eine klare Linie: Blutsverwandtschaft oder Adoption. Was bedeutet das für ein Kind, das zwar „wie ein eigenes“ aufgezogen wurde, aber rechtlich „nur“ Stiefkind ist?

Viele Menschen sind überrascht, wenn sie erfahren, dass ihre langjährigen Lebensbegleiter im Erbfall komplett leer ausgehen können – selbst wenn eine enge emotionale Bindung besteht. Diese Online-Live-Veranstaltung klärt auf, welche Rechte Stiefkinder im Erbfall tatsächlich haben, was durch Testament geregelt werden muss – und wo steuerliche Chancen liegen.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Das sagt das Gesetz zu Stiefkindern?

Nach aktueller Rechtslage haben nur leibliche oder adoptierte Kinder ein gesetzliches Erbrecht. Stiefkinder bleiben außen vor – selbst wenn sie seit Jahrzehnten in der Familie leben und ein enges Verhältnis zum verstorbenen Elternteil bestand. Ohne schriftliche Verfügung, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, haben Stiefkinder keinen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses.

Warum Stiefkinder keinen Pflichtteil erhalten

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Doch auch hier gilt: Stiefkinder gehören nicht dazu.

Anspruch auf PflichtteilJa/Nein
Leibliches Kind ✅ Ja
Adoptivkind ✅ Ja
Stiefkind❌ Nein

Auch wenn Stiefkinder emotional zur Kernfamilie gehören, werden sie nicht durch das Gesetz geschützt. Sie haben weder ein gesetzliches Erbrecht noch ein Pflichtteilsrecht.

Testament oder Erbvertrag: So sichern Sie Stiefkinder ab

Nur über eine letztwillige Verfügung – also ein Testament oder einen Erbvertrag – kann ein Stiefkind rechtlich als Erbe eingesetzt werden.

Möglichkeiten:

Formvorgaben für ein wirksames Testament:

Wichtig: Nur so ist rechtlich sichergestellt, dass ein Stiefkind überhaupt etwas erhält.

Die Ausnahme: Adoption schafft volles Erbrecht

Eine Adoption verändert alles – zumindest aus juristischer Sicht. Sie macht aus einem Stiefkind ein „vollwertiges Kind“ im Sinne des Gesetzes.

Rechtliche Folge nach AdoptionGültig für das Stiefkind
Gesetzliches Erbrecht✅ Ja
Pflichtteilsanspruch✅ Ja
Gleichstellung mit leiblichen Kindern✅ Ja

Die Adoption ist die einzige Möglichkeit, ein Stiefkind vollumfänglich abzusichern – mit allen Rechten und Pflichten.

Steuerlich begünstigt: Stiefkinder in der Erbschaftssteuer

Anders als im Erbrecht sind Stiefkinder im Erbschaftssteuerrecht bessergestellt. Sie gehören zur Steuerklasse I, was enorme finanzielle Vorteile mit sich bringen kann:

Diese steuerlichen Vorteile greifen jedoch nur, wenn das Stiefkind auch tatsächlich etwas erbt – durch Adoption, Testament oder Erbvertrag.

Handlungsempfehlung: So gehen Sie jetzt richtig vor

Drei Schritte zur Absicherung:

  1. Nachdenken: Wer soll im Todesfall etwas erhalten?
  2. Beraten lassen: Die erfahrenen Berater der lightzins eG helfen Ihnen dabei, rechtssichere Lösungen zu finden.
  3. Testament verfassen: Damit der letzte Wille auch umgesetzt werden kann

Fazit: Keine Erbschaft ohne Planung

Wer möchte, dass Stiefkinder im Erbfall nicht leer ausgehen, muss rechtzeitig aktiv werden. Ohne Testament oder Adoption besteht kein gesetzlicher Anspruch. Doch die gute Nachricht ist: Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Regelung können auch Patchworkfamilien ihr familiäres Zusammenleben über den Tod hinaus absichern.

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an alle, die in einer Patchworkfamilie leben oder Verantwortung für solche Familien tragen. Besonders relevant ist das Thema für verheiratete Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen. Auch Großeltern, die ein Stiefenkelkind absichern möchten, profitieren von den Informationen.

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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