Erbausschlagung für das eigene Kind – wann ist sie zulässig?
Viele Menschen verbinden eine Erbschaft mit etwas Positivem – doch das ist nicht immer der Fall. Wenn ein minderjähriges Kind erbt, kann es nicht nur Vermögen übernehmen, sondern auch Schulden oder rechtliche Risiken. In solchen Fällen stehen die Eltern als gesetzliche Vertreter vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das Erbe angenommen oder lieber ausgeschlagen werden?
In dieser Online-Live-Veranstaltung erfahren Sie, wann eine Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind rechtlich zulässig ist, worauf es bei der gerichtlichen Genehmigung ankommt und wie Sie Ihr Kind vor möglichen Nachteilen schützen können.
Wichtige Fragen, die geklärt werden
- Dürfen Eltern eine Erbschaft für ihr minderjähriges Kind einfach ablehnen?
- Welche Fristen gelten für eine Erbausschlagung?
- Gibt es Alternativen zur Erbausschlagung?
Erbausschlagung für das eigene Kind – wann ist sie zulässig?
Bei einer Erbschaft ist es wichtig, die Vermögenslage des Erblassers genau zu prüfen – idealerweise schon, bevor die Ausschlagungsfrist abläuft. Oft ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob Schulden bestehen oder ein Haftungsrisiko vorliegt. Insbesondere Beteiligungen an Unternehmen oder unklare Nachlasswerte können tückisch sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie typische Warnzeichen erkennen, welche Unterlagen helfen und welche Alternativen es zur Ausschlagung gibt. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung – zum Schutz Ihres Kindes.
Die rechtliche Grundlage
Zwei zentrale Paragrafen regeln die Erbausschlagung durch die Eltern:
- § 1643 Abs. 2 BGB: Eine Erbausschlagung für ein minderjähriges Kind bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung.
- § 1697a BGB: Das Gericht prüft, ob die Maßnahme dem Kindeswohl dient.
Das bedeutet: Die Eltern dürfen die Erbschaft nicht einfach ausschlagen. Stattdessen müssen sie nachweisen, dass eine Erbausschlagung im Interesse des Kindes liegt.
Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll?
Die wichtigsten Gründe für eine Erbausschlagung im Überblick:
- Überschuldeter Nachlass: Die Schulden übersteigen das Vermögen deutlich.
- Unklare Vermögenslage: Es gibt Hinweise auf Schulden, aber keine vollständige Übersicht.
- Beteiligung an Unternehmen: Erbschaft beinhaltet Anteile mit potenzieller Haftung.
- Haftungsrisiken: Z. B. aus Insolvenzverschleppung oder Altlasten.
- Ausschlagung durch alle Angehörigen: Starker Hinweis auf ein wirtschaftliches Risiko.
So läuft das Verfahren ab (Entscheidungsbaum)
Erbschaft fällt an
↓
Prüfen: Vermögen oder Schulden?
↓
Sind Risiken unklar?
↓
JA → Ausschlagung erwägen
↓
Antrag beim Familiengericht
↓
Genehmigung nur bei Wahrung des Kindeswohls
Praxisfall: Entscheidung des OLG Düsseldorf
Ein Fall, der zeigt, wie komplex die Lage sein kann:
- Kind (geboren 2015) wird Erbe nach seinem Großvater.
- Vater und Onkel schlagen das Erbe aus – auch für ihre Kinder.
- Mutter beantragt Ausschlagung für ihren Sohn.
Erste Entscheidung des Familiengerichts:
Ablehnung. Begründung: Wohnung im Wert von 75.000 €, Schulden nur 38.500 € → keine klare Überschuldung.
Beschwerde der Mutter:
Sie verweist auf GmbH-Beteiligung des Erblassers und mögliche persönliche Haftung nach § 15b InsO.
Entscheidung des OLG:
Genehmigung muss erteilt werden.
Begründung: Alle Angehörigen schlagen aus + hohes Haftungsrisiko → Ausschlagung entspricht dem Kindeswohl.
Genehmigung einer Erbausschlagung durch das Familiengericht – wann wird sie erteilt?
Kriterium | Bedeutung für Genehmigung |
Überschuldeter Nachlass | Starkes Pro-Argument |
Unklare Vermögensverhältnisse | Oft Pro-Argument |
Haftungsrisiken aus Beteiligungen | Pro-Argument |
Alle Angehörigen schlagen aus | Starkes Indiz |
Eindeutiger Vermögensvorteil | Contra-Argument |
Typische Fallbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Klare Überschuldung
- Erbschaft: 5.000 € Barvermögen
- Schulden: 60.000 €
→ Ausschlagung eindeutig gerechtfertigt.
Beispiel 2: Unklare Lage
- Hauswert: ca. 200.000 €
- Hypothekenhöhe: unbekannt
→ Risiko versteckter Schulden → Ausschlagung schützt vor Haftung.
Beispiel 3: GmbH-Beteiligung
- Erbe: 25 % Anteil an überschuldeter GmbH
→ Persönliche Haftung des Kindes möglich → Ausschlagung notwendig.
Alternativen zur Ausschlagung
Nicht immer muss man das Erbe gleich ausschlagen. In manchen Fällen gibt es andere Möglichkeiten, um das minderjährige Kind vor finanziellen Risiken zu schützen – zum Beispiel eine Nachlassverwaltung oder ein gerichtliches Insolvenzverfahren für den Nachlass. Solche Alternativen können sinnvoll sein, wenn die Vermögenslage noch unklar ist oder Zeit zur Prüfung benötigt wird. Die Nachlassexperten der lightzins eG beraten Sie gerne individuell, damit Sie die beste Entscheidung für Ihr Kind treffen können.
Praktische Tipps für Eltern
- Fristen beachten: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (im Ausland: 6 Monate)
- Beweise sichern: Schuldenaufstellungen, Erklärungen anderer Erben
- Beratung einholen: Fachanwalt für Erbrecht kann fundiert unterstützen
- Alternativen prüfen: Manchmal ist Nachlassverwaltung sinnvoller
Fazit: Klug entscheiden – im Sinne des (noch) minderjährigen Kindes
Eine Erbschaft kann mehr Last als Geschenk sein. Eltern tragen dabei eine große Verantwortung und müssen abwägen, was ihrem Kind langfristig nützt. Die gesetzliche Grundlage schützt das Kindeswohl, doch sie verlangt auch ein planvolles und rechtssicheres Vorgehen. In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie wertvolle Einblicke, wie Sie in einer solchen Situation rechtlich korrekt und fürsorglich handeln.
Wer sollte teilnehmen?
Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an Eltern minderjähriger Kinder, die vor der Frage stehen, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte. Besonders relevant ist sie für Familien mit erbrechtlichen Herausforderungen oder Schuldenfällen im familiären Umfeld. Auch rechtlich Interessierte und Angehörige, die Verantwortung für Kinder tragen, profitieren von einer Teilnahme.
Nächste Termine
- 26.08.2025, 17:00 – 18:00 Uhr
Seminaranmeldung
Melden Sie sich über nebenstehendes Formular zum Online-Seminar an.
Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.
Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.
Newsletter
Sie möchten keine Termine zu diesem Seminar verpassen und bestens rund um die Themen Vorsorge, Pflege und Maßnahmen im Alter informiert sein? Dann melden Sie sich gleich zu unseren Newslettern an – kostenfrei und unverbindlich.
