Veranstaltungen der lightzins eG
Damit Sie im Fall der Fälle wissen, was zu tun ist. Profitieren Sie von den kostenfreien Vorträgen und Online-Seminaren zu allen wichtigen Themen rund um Vorsorge im Alter, Betreuung, Ruhestandsplanung sowie Testament und Nachlassregelung. Die Veranstaltungen der lightzins eG behandeln sowohl das Vorgehen für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Weitere Informationen, welche Fragestellungen geklärt werden, finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsdetails.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Online-Seminare der lightzins eG sind kostenfrei.
- Alle Veranstaltungen behandeln Themen rund um Vorsorge, Nachlass und Testament und richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen.
- Alle Themen werden stetig den Gesetzesänderungen angepasst
- Die Anmeldung zu einem Online-Seminar erfolgt kostenfrei über das jeweilige Anmeldeformular.
Während der Online-Seminare können Sie Fragen über einen Chat direkt an die Referentin bzw. den Referenten stellen und so mit den anderen Teilnehmenden kommunizieren. Die Inhalte der Vorträge stehen Ihnen für 12 Monate jederzeit online zur Verfügung.
Ihre nächsten Veranstaltungen
Erbschaftssteuer sparen – Schenkungssteuer vermeiden
Ihr Referent: Alexander Koch, Steuerberater
Termin: 07.05.2024, 14:00 - 14:45 Uhr
Jeder Bürger hat ein Eigeninteresse, so weit wie möglich Steuern zu sparen. Wir zeigen mehrere Möglichkeiten, wie die Steuerlast bei der Übertragung von Vermögen reduziert werden kann.
- Wie kann ich trotz Spitzensteuersatz Steuern sparen?
- Wie kann ich an Freunde vererben?
- Wann sollte ich mit der Vermögensübertragung beginnen?
Überlassungsvertrag für Immobilien richtig gestalten
Ihr Referent: Klaus Dieter Girnt, Vorstand der lightzins eG
Termin: 14.05.2024, 14:00 - 15:00 Uhr
Der Referent gestaltet mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Muster-Immobilienüberlassungsvertrag. Folgende „Bausteine“ werden dabei berücksichtigt:
- Einräumung eines Wohnungsrechts und/oder eines Nießbrauchrechts zugunsten der derzeitigen Eigentümer
- Anrechnung des Wertes der Schenkung auf den Erb- und Pflichtteil
- Pflichtteilsverzicht des Erwerbers