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Vererbung von Bargeld – Neue Rechtsprechung

Kategorie: Erben & vererben

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. Dezember 2023 (Az. 3 U 8/23) zeigt neue Perspektiven auf, welche die Vererbung von Bargeld eröffnen.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Gericht hat klargestellt, dass unter dem Begriff „Bargeld“ im Testament nicht nur physische Banknoten und Münzen zu verstehen sind, wie sie vielleicht zu Hause in einer Geldbörse oder unter der Matratze aufbewahrt werden. Stattdessen umfasst „Bargeld“ in der testamentarischen Sprache alle liquiden Mittel, die sofort verfügbar sind. Dies schließt Kontoguthaben und täglich fällige Gelder ein, jedoch nicht das gesamte Kapitalvermögen wie Aktien, Anleihen oder andere Investitionen.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie planen, in Ihrem Testament Anweisungen bezüglich Ihres „Bargeldes“ zu hinterlassen, ist es wichtig, genau zu spezifizieren, was Sie damit meinen. Die Gerichte legen diesen Begriff weit aus, um alle Formen von liquiden Mitteln einzuschließen. Dies könnte bedeuten, dass Ihre Erben mehr erhalten, als Sie möglicherweise beabsichtigt haben, oder umgekehrt, dass bestimmte Vermögenswerte nicht in der von Ihnen gewünschten Weise vererbt werden.

Empfehlungen für die Testamentgestaltung

  1. Präzise Definitionen verwenden: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie genau beschreiben, welche Vermögenswerte Sie unter „Bargeld“ fassen. Zum Beispiel könnten Sie angeben, dass alle Kontoguthaben bis zu einem bestimmten Betrag als Bargeld betrachtet werden sollen.
  2. Beratung suchen: Es ist ratsam, sich bei der Abfassung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, besonders in Bezug auf die Formulierungen, die finanzielle Assets betreffen. Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte für Erbrecht können Ihnen helfen, Ihre Wünsche klar und unmissverständlich zu formulieren.
  3. Regelmäßige Aktualisierung des Testaments: Ändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, ist es wichtig, Ihr Testament entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass es Ihre aktuellen Wünsche widerspiegelt.

Fazit

Das Urteil des OLG Oldenburg ist ein wichtiger Weckruf für alle, die ihr Testament formulieren oder aktualisieren möchten. Es unterstreicht die Notwendigkeit, finanzielle Begriffe klar zu definieren und sicherzustellen, dass Ihre testamentarischen Anweisungen Ihren tatsächlichen Absichten entsprechen.

Für weitere Fragen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.