Erben & vererben
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Steuerrechtliche Umgehungen für den Pflichtteilsberechtigten

Kategorie: Erben & vererben

Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren besonders beliebt, da es den überlebenden Partner absichert. Doch viele sind sich der steuerlichen Folgen nicht vollständig bewusst, besonders in Bezug auf das Pflichtteilsrecht und die Erbschaftssteuer. Erfahren Sie, wie das Berliner Testament funktioniert, was es zu beachten gilt und welche steuerlichen Strategien helfen können, die Erbschaftssteuerlast zu senken.

Was ist das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen erbt und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Dies sichert die finanzielle Situation des überlebenden Partners, aber es bringt auch steuerliche Herausforderungen mit sich.

Besteuerung nach dem ersten Todesfall

Beim Tod des ersten Ehepartners wird dessen gesamter Nachlass auf den überlebenden Ehepartner übertragen. Dieser muss gemäß dem Erbschaftssteuergesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) versteuert werden. Wichtig ist hier der Freibetrag: Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, unter dem keine Erbschaftssteuer fällig wird.

Allerdings wird das Erbe der Kinder beim Tod des zweiten Elternteils erneut versteuert. Dies führt oft zu einer höheren Steuerlast, da das Vermögen durch den gemeinsamen Nachlass beider Elternteile größer ist. Jedes Kind hat dabei einen Freibetrag von 400.000 Euro. Aber der höhere Nachlass kann auch zu höheren Steuersätzen führen.

Wie kann man die doppelte Besteuerung vermeiden?

Eine Möglichkeit, diese doppelte Besteuerung zu umgehen, besteht darin, zu Lebzeiten Teile des Vermögens an die Kinder zu übertragen. Auf diese Weise kann der Freibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind alle zehn Jahre genutzt werden. Wenn das Vermögen im Erbfall übertragen wird, gilt der Freibetrag nämlich nur einmal.

Ein weiterer Vorteil ist § 27 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG). Diese Regelung sieht vor, dass die Erbschaftssteuer um 10 bis 50 % ermäßigt wird, wenn die Kinder innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des ersten Elternteils auch vom zweiten Elternteil erben.

Pflichtteilsanspruch im Berliner Testament

Eine Besonderheit beim Berliner Testament ist, dass die Kinder beim Tod des ersten Elternteils enterbt werden. In diesem Fall haben sie das Recht, ihren Pflichtteil geltend zu machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und kann innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall eingefordert werden.

Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich, wenn der Pflichtteilsanspruch erst nach dem Tod des zweiten Elternteils geltend gemacht wird. In diesem Fall kann das Kind als Schlusserbe von sich selbst den Pflichtteil einfordern, was zu einem steuerlichen Abzug als Nachlassverbindlichkeit führt. Dadurch reduziert sich die Erbschaftssteuerlast.

Wichtiger Hinweis: Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch kann nach drei Jahren verjähren. Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Anspruch auch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. .

Zusammenfassung:

Mit diesen Strategien lässt sich die Erbschaftssteuer effektiv minimieren und das Vermögen für die Kinder besser sichern. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche zu informieren und entsprechend zu handeln.

Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Gemeinschaftlichen Testaments. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung und Vorsorge, erben und vererben oder zur Nachlassabwicklung?

Kontaktieren Sie uns bequem und unkompliziert über nebenstehendes Kontaktformular. Die Experten der lightzins eG setzen sich darauf mit Ihnen in Verbindung.

Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.