Rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
Kategorie: Betreuung & Vorsorge
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahr 2016 ein weitreichendes Urteil zur Patientenverfügung und auch zu Vorsorgevollmachten gefällt.
Faktisch erklärt er alle Verfügungen für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten.
Dies bedeutet, dass dieses Problem auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zutrifft.
Für die Betroffenen kann dies bedeuten, dass sie weiterleben müssen, obwohl sie dies eventuell in ihrem Gesundheitszustand nicht mehr möchten. Diese Folge wäre tragisch.
BGH Az XII ZB 61/16
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