Geldwäschegesetz: So können Sie sich ungewollt strafbar machen
Kategorie: Erben & vererben
Geldwäsche ist eine kriminelle Handlung, bei der illegal erworbenes Geld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust wird, um seine Herkunft zu verschleiern. Dabei wird das Geld häufig über verschiedene Konten, Unternehmen und Länder transferiert, um es unauffindbar für die Behörden zu machen.
Wer sich an Geldwäsche beteiligt – auch unbewusst – macht sich strafbar. Selbst Privatpersonen können unwissentlich in illegale Geldtransaktionen hineingezogen werden, etwa wenn sie als sogenannte „Money Mules“ (Geldkuriere) missbraucht werden.
So funktioniert der Geldwäscheprozess
Der Prozess der Geldwäsche verläuft typischerweise in drei Phasen:
- Placement-Phase (Platzierung)
Das illegal erworbene Geld wird zuerst in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust, meist über kleinere Teilbeträge, die auf verschiedene Konten verteilt werden. Häufig wird dies über Unternehmen mit hohem Bargeldumsatz wie Spielbanken, Wettbüros und Wechselstuben oder sogar über Online-Betrug abgewickelt. - Layering-Phase (Verschleierung)
In dieser Phase wird versucht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Dies geschieht durch zahlreiche Überweisungen zwischen verschiedenen Konten und Ländern. Kriminelle nutzen dabei die Unterschiede in den Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder und beteiligen oft Strohmänner und Scheinfirmen, um den Ursprung des Geldes zu verschleiern. - Integration-Phase (Einspeisung)
Am Ende wird das „gewaschene“ Geld wieder in die legale Wirtschaft zurückgeführt. Es wird z. B. in Immobilien, Luxusgüter oder Restaurants investiert. Das Ziel ist, dass das Geld wie ein legaler Umsatz erscheint und sich im normalen Finanzkreislauf etabliert.
Wie Kriminelle Privatpersonen für die Geldwäsche einbeziehen
Kriminelle suchen gezielt nach unbeteiligten Personen, die sie für ihre Zwecke missbrauchen können – die sogenannten „Money Mules“. Diese Personen werden häufig durch scheinbar lukrative Jobangebote in den sozialen Medien oder Kleinanzeigen geködert. Die Anzeigen werben oft mit Bezeichnungen wie „Finanzagent“ oder „Finanzmanager“ und locken mit hohen Provisionen bei geringem Aufwand. Einzige Anforderung: Ein eigenes Bankkonto.
Money Mules erhalten Geld auf ihr Konto und werden angewiesen, dieses sofort weiterzuleiten oder in Kryptowährungen umzuwandeln. Auch wenn die Beteiligten nicht wissen, dass das Geld illegal ist, machen sie sich strafbar und riskieren bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen.
So können Sie sich vor Geldwäsche schützen
- Vorsicht bei lukrativen Jobangeboten: Seien Sie skeptisch bei Online-Jobs, die keine Vorkenntnisse erfordern, aber hohe Provisionen versprechen.
- Bankdaten sicher verwahren: Geben Sie Ihre Bankdaten niemals an Fremde weiter.
- Ungewöhnliche Zahlungen melden: Wenn Sie eine unerwartete Zahlung auf Ihrem Konto bemerken und zur Weiterleitung aufgefordert werden, informieren Sie sofort Ihre Bank oder die Polizei.
Warnzeichen der Geldwäsche erkennen
Je ungewöhnlicher ein Geschäfts- oder Jobangebot ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Geldwäsche handelt. Hier sind einige Anzeichen, die auf illegale Aktivitäten hindeuten könnten:
- Keine klare Identität der beteiligten Personen oder auffällig viele Beteiligte.
- Zahlungen ab 10.000 Euro, die ausschließlich in bar erfolgen sollen.
- Der Preis von Waren oder Dienstleistungen liegt deutlich unter oder über dem Marktwert.
- Beteiligung von Firmen, die nur als Briefkastenfirmen bestehen oder in Ländern mit hohem Geldwäscherisiko ansässig sind.
Falls Sie den Verdacht haben, dass es sich um Geldwäsche handeln könnte, können Sie als Privatperson eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Bestimmte Unternehmen wie Banken sind sogar verpflichtet, jeden Verdacht der zuständigen Behörde, der Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden.
Unbewusste Beteiligung an Geldwäsche – welche Strafen drohen?
Geldwäsche ist eine Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Privatpersonen können ebenfalls unwissentlich gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, beispielsweise als „Money Mule“ oder durch den Verkauf von teuren Waren für Bargeld über 10.000 Euro, ohne die Herkunft des Geldes nachweisen zu können.
Zukünftige Gesetzesänderungen
Ab 2027 soll eine strengere EU-Regelung gelten, die die Barzahlung bei Waren und Dienstleistungen ab 10.000 Euro einschränkt. Auch heute schon erstellen Banken Risikoprofile für Kunden und überwachen ungewöhnliche Einzahlungen ab 2.500 Euro. Im Verdachtsfall kann das Konto gesperrt werden, wenn die Herkunft des Geldes nicht nachvollziehbar ist. Zur Absicherung sollte man für hohe Bargeldeinzahlungen daher Belege wie Rechnungen oder Überweisungsnachweise aufbewahren.
Fazit: Vorsicht ist der beste Schutz
Geldwäsche ist ein komplexes und gefährliches Thema. Privatpersonen können unbewusst in kriminelle Handlungen verwickelt werden. Seien Sie aufmerksam bei ungewöhnlichen Angeboten, und geben Sie Ihre Kontodaten niemals an unbekannte Personen weiter. Bei Unklarheiten oder unerwarteten Transaktionen wenden Sie sich an Ihre Bank oder die Polizei.
Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr Konto von der Bank wegen Geldwäscheverdachts gesperrt oder sogar geschlossen wurde oder gegen Sie ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren läuft. Wenn Sie sich plötzlich mit einem Geldwäscheverdacht konfrontiert sehen, vereinbaren Sie umgehend einen Termin für ein Erstgespräch und lassen Sie sich beraten.
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