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Bank akzeptiert die vorgelegte Vorsorgevollmacht nicht – Was ist zu tun?

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

In einer wirksam erstellten, möglichst notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht wird üblicherweise einzelnen Personen oder auch Institutionen Vollmacht erteilt, und zwar jedem für sich (Einzelvertretung), die Vollmachtgeberin bzw. den Vollmachtgeber in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und in allen persönlichen und sonstigen nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten zu dürfen, bei denen eine Vertretung kraft Vollmacht rechtlich zulässig ist.

Dies bedeutet u. a., dass die Vollmachtgeberin bzw. der Vollmachtgeber gegenüber Behörden, Gerichten, Notaren und sonstigen öffentlichen Stellen sowie Banken und Versicherungsgesellschaften von bevollmächtigten Personen oder Institutionen umfassend vertreten werden darf.

In der Praxis scheint es jedoch zunehmend üblich, dass Banken derartig vorgelegte Vollmachten nicht akzeptieren. Lassen Sie sich von derartigen Bankpraktiken nicht irritieren und verweisen auf eine vom Landgericht Detmold mit Urteil vom 14. Januar 2015 (Aktenzeichen 10 S 110/14) ergangene Entscheidung.

Das Landgericht (LG) Detmold hatte eine Bank zum Schadenersatz verurteilt, weil diese eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren wollte. Damit wurde und wird die Tragweite der rechtswidrigen Bankenpraxis deutlich.

Kann der oder die Bevollmächtigte nicht über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen, um z. B. die Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren, Arztrechnungen zu bezahlen etc., entsteht schnell ein immenser Schaden, meist zulasten des Bevollmächtigten. Dieser bezahlt die Kosten aufgrund der Weigerung der Bank dann oft aus eigener Tasche.

Sollte eine Bankmitarbeiterin oder ein Bankmitarbeiter eine von Ihnen vorgelegte, wirksam erstellte und notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren, führen Sie der jeweiligen Person unter Nennung des in diesem Artikel aufgeführten Urteils vor Augen, dass diese dazu verpflichtet ist, die Vollmacht anzuerkennen. Sie benötigen bei der Verwendung einer Vorsorgevollmacht Unterstützung? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen und setzen uns für Sie ein.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.