Erben & vererben
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Testament schreiben – aber richtig!

Kategorie: Erben & vererben

„Ich muss doch kein Testament schreiben, oder?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Dabei ist das Testament ein zentrales Instrument, um Klarheit zu schaffen, Streit unter Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert wird.

Ein Testament zu schreiben ist keine Pflicht, doch es kann von unschätzbarem Wert sein, um den eigenen Nachlass nach den eigenen WĂĽnschen zu regeln. Wie aber verfasst man ein Testament richtig, sodass es sowohl rechtlich gĂĽltig als auch eindeutig formuliert ist? Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse und Tipps aus dem Vortrag „Wie Sie ein Testament richtig schreiben“ zusammen.

Gliederung dieses Artikels

1  Grundlegendes zum Testament

2  Die richtige Überschrift

3  Inhalt eines Testaments

3.1 Erben einsetzen

3.2 Enterbung

3.3 Vermächtnisse und Teilungsanordnungen

3.4 Bedingungen im Testament

3.5 Ersatzerben festlegen

3.6 Testamentsvollstrecker bestimmen

4  Notarielles Testament – notwendig oder nicht?

5 Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament

6 Erbvertrag: Gemeinsame Vereinbarung fĂĽr die Zeit nach dem Tod

7 Der Staat erbt auch: Erbschaftssteuer und Freibeträge

8 Fragen und Antworten

9 Fazit

1 Grundlegendes zum Testament

Ein Testament ist eine einseitige, formbedürftige Willenserklärung. Es regelt, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit unerwünschten Ergebnissen. Ein selbst verfasstes Testament ist rechtlich auch ohne Notar gültig, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden.:

Fehlende Angaben können zu rechtlichen Unsicherheiten führen und im Zweifelsfall die Gültigkeit des Testaments beeinträchtigen.

2 Die richtige Ăśberschrift

Damit ein Testament als solches erkannt wird, sollte die Überschrift unmissverständlich sein. Geeignete Formulierungen sind:

Fehlt eine eindeutige Ăśberschrift, besteht die Gefahr, dass das Testament als unverbindlicher Entwurf gewertet wird.

Klaus Dieter Girnt

Klar benennen, worum es geht

Viele Testamente scheitern an Kleinigkeiten – etwa einer fehlenden Überschrift. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Testament rechtssicher kennzeichnen sollen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Experten prüfen Ihre Formulierungen und geben Hinweise, wie Ihr letzter Wille eindeutig und gültig bleibt.

Die Nachlassexperten der lightzins eG sind gerne fĂĽr Sie da!

3 Inhalt eines Testaments

Ein Testament ist mehr als nur eine Liste von Erben. Es braucht eine klare Struktur und muss formalen Anforderungen genĂĽgen, damit es im Ernstfall auch wirklich rechtsgĂĽltig ist. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Inhalte ein Testament enthalten sollte und worauf Sie bei der Formulierung achten sollten.

3.1 Erben einsetzen

Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, ist ein Testament notwendig.

Beispiele:

  • „Meine Kinder sollen meinen gesamten Nachlass zu gleichen Teilen erben.“
  • „Meine Ehefrau soll Alleinerbin sein.“

3.2 Enterbung

  • „Meinen Sohn enterbe ich hiermit.“
  • Enterbte haben dennoch Anspruch auf den Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sofern dieser nicht unter bestimmten Voraussetzungen entzogen wurde (z. B. bei schweren Vergehen).

3.3 Vermächtnisse und Teilungsanordnungen

  • Einzelne Gegenstände können gezielt vermacht werden, z. B.: „Meine Tochter erhält das Gemälde [Beschreibung] als Vorausvermächtnis.“
  • Unterschied:
    • Vorausvermächtnis = Zusätzlich zum Erbteil.
    • Teilungsanordnung = Wird auf den Erbteil angerechnet.

3.4 Bedingungen im Testament

  • Bedingungen können festgelegt werden, z. B.: „Mein Enkel erbt meine Immobilie, wenn er das Studium abschlieĂźt.“
  • Unzulässig: Sittenwidrige Bedingungen, wie Heiratszwang.

3.5 Ersatzerben festlegen

Falls ein eingesetzter Erbe vor dem Erblasser verstirbt, sollte ein Ersatzerbe bestimmt werden:

  • „Meine Schwester erbt alles, ersatzweise meine Nichte.“

3.6 Testamentsvollstrecker bestimmen

Ein Testamentsvollstrecker kann Streit unter Erben vermeiden und den letzten Willen durchsetzen:

  • „Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn Matthias Muster.“
Ralf Sprave

Nicht den Ăśberblick verlieren

Erben, Enterben, Vermächtnisse, Bedingungen – der Inhalt eines Testaments kann schnell komplex werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alles richtig geregelt haben, lohnt sich ein Blick von außen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher zu formulieren – ohne juristisches Fachchinesisch.

Die Nachlassexperten der lightzins eG beraten Sie gerne!

4 Notarielles Testament – notwendig oder nicht?

Ein privates Testament ist ohne Notar gĂĽltig. Ein notarielles Testament bietet allerdings mehr Rechtssicherheit. Der Notar unterstĂĽtzt Sie bei der richtigen Formulierung und bewahrt das Testament amtlich auf. Dadurch kann die Echtheit nicht angezweifelt werden. Zudem ersetzt es den Erbschein, was Zeit und Kosten spart. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG).

Ein eigenhändiges Testament ist zwar kostenlos, aber fehleranfälliger.

Empfehlung: Bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen ist der Gang zum Notar ratsam.

5 Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament

Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament verfassen.

Die beliebteste Form ist das Berliner Testament. Hierbei setzen sich beide gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben die Kinder oder Dritte. Das stärkt den überlebenden Partner, kann jedoch steuerliche Nachteile für die Kinder bringen.

6 Erbvertrag: Gemeinsame Vereinbarung fĂĽr die Zeit nach dem Tod

Ein Erbvertrag ist verbindlicher als ein Testament. Er wird notariell beurkundet und erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien.

Er eignet sich besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmen oder wenn ein Ăśbergabevertrag mit Lebzeitregelungen kombiniert werden soll.

Klaus Dieter Girnt

Gemeinsam planen gibt Sicherheit

Ein Erbvertrag ist nicht alltäglich – und genau deshalb kommen bei vielen Fragen auf: Ist er für meine Familie sinnvoll? Was darf rein, was muss beachtet werden? Unsere Nachlass-Experten unterstützen Sie dabei, eine klare, gemeinsame Lösung zu finden, die zu Ihrem Leben passt.

7 Der Staat erbt auch: Erbschaftssteuer und Freibeträge

Viele vergessen: Auch das Finanzamt mischt mit.

Je nach Verwandtschaftsgrad fallen unterschiedliche Freibeträge an (z. B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder). Darüber hinaus greift die Erbschaftssteuer mit bis zu 30 % oder mehr.

Tipp: Mit geschickter Gestaltung lassen sich Steuerlasten legal reduzieren.

8 Fragen und Antworten

9 Fazit

Ein Testament ist eine der wichtigsten Vorkehrungen fĂĽr die eigene Nachlassplanung. Es sollte klar, eindeutig und formgerecht formuliert sein.

Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwältinnen und Fachanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Testamenten sowie in der Nachlassabwicklung. Es werden maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung und Vorsorge, erben und vererben oder zur Nachlassabwicklung?

Kontaktieren Sie uns bequem und unkompliziert ĂĽber nebenstehendes Kontaktformular. Die Experten der lightzins eG setzen sich darauf mit Ihnen in Verbindung.

Ăśber den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u. a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.