Testament schreiben – aber richtig!
Kategorie: Erben & vererben
„Ich muss doch kein Testament schreiben, oder?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Dabei ist das Testament ein zentrales Instrument, um Klarheit zu schaffen, Streit unter Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert wird.
Ein Testament zu schreiben ist keine Pflicht, doch es kann von unschätzbarem Wert sein, um den eigenen Nachlass nach den eigenen WĂĽnschen zu regeln. Wie aber verfasst man ein Testament richtig, sodass es sowohl rechtlich gĂĽltig als auch eindeutig formuliert ist? Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse und Tipps aus dem Vortrag „Wie Sie ein Testament richtig schreiben“ zusammen.
Gliederung dieses Artikels
1 Â Grundlegendes zum Testament
3.3 Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
3.6 Testamentsvollstrecker bestimmen
4  Notarielles Testament – notwendig oder nicht?
5 Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament
6 Erbvertrag: Gemeinsame Vereinbarung fĂĽr die Zeit nach dem Tod
1 Grundlegendes zum Testament
Ein Testament ist eine einseitige, formbedürftige Willenserklärung. Es regelt, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit unerwünschten Ergebnissen. Ein selbst verfasstes Testament ist rechtlich auch ohne Notar gültig, wenn bestimmte Formvorgaben eingehalten werden.:
- Es muss handschriftlich verfasst sein – jede Zeile! Eine maschinenschriftliche Version mit Unterschrift reicht nicht aus.
- Wichtige Angaben:
- Vollständiger Name des Verfassers
- Geburtsdatum
- Ort und Datum der Erstellung (fehlende Angaben können zu Unsicherheiten führen)
Fehlende Angaben können zu rechtlichen Unsicherheiten führen und im Zweifelsfall die Gültigkeit des Testaments beeinträchtigen.
2 Die richtige Ăśberschrift
Damit ein Testament als solches erkannt wird, sollte die Überschrift unmissverständlich sein. Geeignete Formulierungen sind:
- „Mein letzter Wille“
- „VerfĂĽgung von Todes wegen“
- „Testament“
Fehlt eine eindeutige Ăśberschrift, besteht die Gefahr, dass das Testament als unverbindlicher Entwurf gewertet wird.
3 Inhalt eines Testaments
Ein Testament ist mehr als nur eine Liste von Erben. Es braucht eine klare Struktur und muss formalen Anforderungen genĂĽgen, damit es im Ernstfall auch wirklich rechtsgĂĽltig ist. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Inhalte ein Testament enthalten sollte und worauf Sie bei der Formulierung achten sollten.
3.1 Erben einsetzen
Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, ist ein Testament notwendig.
Beispiele:
- „Meine Kinder sollen meinen gesamten Nachlass zu gleichen Teilen erben.“
- „Meine Ehefrau soll Alleinerbin sein.“
3.2 Enterbung
- „Meinen Sohn enterbe ich hiermit.“
- Enterbte haben dennoch Anspruch auf den Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils), sofern dieser nicht unter bestimmten Voraussetzungen entzogen wurde (z. B. bei schweren Vergehen).
3.3 Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
- Einzelne Gegenstände können gezielt vermacht werden, z. B.: „Meine Tochter erhält das Gemälde [Beschreibung] als Vorausvermächtnis.“
- Unterschied:
- Vorausvermächtnis = Zusätzlich zum Erbteil.
- Teilungsanordnung = Wird auf den Erbteil angerechnet.
3.4 Bedingungen im Testament
- Bedingungen können festgelegt werden, z. B.: „Mein Enkel erbt meine Immobilie, wenn er das Studium abschlieĂźt.“
- Unzulässig: Sittenwidrige Bedingungen, wie Heiratszwang.
3.5 Ersatzerben festlegen
Falls ein eingesetzter Erbe vor dem Erblasser verstirbt, sollte ein Ersatzerbe bestimmt werden:
- „Meine Schwester erbt alles, ersatzweise meine Nichte.“
3.6 Testamentsvollstrecker bestimmen
Ein Testamentsvollstrecker kann Streit unter Erben vermeiden und den letzten Willen durchsetzen:
- „Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn Matthias Muster.“
4 Notarielles Testament – notwendig oder nicht?
Ein privates Testament ist ohne Notar gĂĽltig. Ein notarielles Testament bietet allerdings mehr Rechtssicherheit. Der Notar unterstĂĽtzt Sie bei der richtigen Formulierung und bewahrt das Testament amtlich auf. Dadurch kann die Echtheit nicht angezweifelt werden. Zudem ersetzt es den Erbschein, was Zeit und Kosten spart. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG).
Ein eigenhändiges Testament ist zwar kostenlos, aber fehleranfälliger.
Empfehlung: Bei größerem Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen ist der Gang zum Notar ratsam.
5 Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament
Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament verfassen.
Die beliebteste Form ist das Berliner Testament. Hierbei setzen sich beide gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben die Kinder oder Dritte. Das stärkt den überlebenden Partner, kann jedoch steuerliche Nachteile für die Kinder bringen.
6 Erbvertrag: Gemeinsame Vereinbarung fĂĽr die Zeit nach dem Tod
Ein Erbvertrag ist verbindlicher als ein Testament. Er wird notariell beurkundet und erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien.
Er eignet sich besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmen oder wenn ein Ăśbergabevertrag mit Lebzeitregelungen kombiniert werden soll.
7 Der Staat erbt auch: Erbschaftssteuer und Freibeträge
Viele vergessen: Auch das Finanzamt mischt mit.
Je nach Verwandtschaftsgrad fallen unterschiedliche Freibeträge an (z. B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder). Darüber hinaus greift die Erbschaftssteuer mit bis zu 30 % oder mehr.
Tipp: Mit geschickter Gestaltung lassen sich Steuerlasten legal reduzieren.
8 Fragen und Antworten
- Was passiert, wenn das Testament fehlerhaft ist?
Es kann unter Umständen ungültig sein oder zu Streit unter den Erben führen. - Kann ein Testament nachträglich geändert werden?
Ja, durch ein neues Testament oder eine ergänzende handschriftliche Erklärung. Zerstören Sie das alte Dokument oder schreiben Sie ein neues mit aktuellem Datum. - Was passiert ohne Testament?
Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner, Kinder oder Eltern erben nach festen Quoten. Das entspricht nicht immer dem, was Verstorbene gewollt hätten. - Wie bewahre ich mein Testament richtig auf?
Sicher ist die Verwahrung beim Nachlassgericht. Ein hinterlegtes Testament wird im Sterbefall automatisch geöffnet.
9 Fazit
Ein Testament ist eine der wichtigsten Vorkehrungen fĂĽr die eigene Nachlassplanung. Es sollte klar, eindeutig und formgerecht formuliert sein.
Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwältinnen und Fachanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Testamenten sowie in der Nachlassabwicklung. Es werden maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.
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