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Vorsorgevollmacht, Betreuung & Streit – Was entscheidet das Gericht?

Plötzlich ist alles anders: Ein geliebter Mensch kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln – und die Familie steht vor einem juristischen Labyrinth. Was viele nicht wissen: Selbst mit einer Vorsorgevollmacht kann es passieren, dass Gerichte Angehörige übergehen oder eine Betreuung anordnen. Die Gründe dafür sind oft überraschend – und betreffen uns alle. Diese Online-Live-Veranstaltung beleuchtet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs und zeigt auf, wie man solche Konflikte vermeiden kann. Verständlich, praxisnah und ohne Fachchinesisch.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Vorsorgevollmacht, Betreuung & Streit – Was entscheidet das Gericht?

Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, XII ZB 176/24 vom 6.11.2024) sorgt für Aufsehen und zeigt deutlich, wie komplex die rechtliche Vorsorge tatsächlich ist. Auch wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Gerichte anders entscheiden als gedacht. Angehörige fühlen sich dabei oft übergangen, obwohl sie jahrelang im Sinne des Betroffenen gehandelt haben.

In dieser Online-Live-Veranstaltung erklären wir, wann eine Vorsorgevollmacht als ungeeignet gilt, warum Gerichte plötzlich eine Betreuung anordnen und wie man sich auf solche Situationen vorbereiten kann.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument, mit dem eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) das Recht überträgt, im Ernstfall rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Das betrifft medizinische Behandlungen, Vermögensfragen oder auch den Aufenthalt.

BereichWas geregelt werden kann
GesundheitZustimmung zu Behandlungen, Krankenhauswahl
FinanzenKontozugriff, Zahlungen, Vertragskündigungen
UnterbringungPflegeheim, Wohnungswechsel

Doch: Diese Vollmacht wird nicht automatisch anerkannt. Gerichte prüfen im Streitfall ihre Wirksamkeit und die Eignung der bevollmächtigten Person.

Warum eine Vorsorgevollmacht nicht immer wirksam bleibt

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Vorsorgevollmacht ihre Wirkung verlieren oder eingeschränkt werden kann:

Ein häufig unterschätzter Punkt: Die persönliche Nähe zum Vollmachtgeber allein reicht nicht automatisch aus, um auch das Vertrauen des Gerichts zu gewinnen.

Die Rolle des Gerichts bei der Auswahl des Betreuers

Gerichte greifen ein, wenn Zweifel bestehen – das kann sogar dann passieren, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dabei prüft das Gericht unter anderem:

Wenn Zweifel bestehen, kann das Gericht einen neutralen Berufsbetreuer einsetzen – auch gegen den Wunsch der Familie.

Wann gelten Angehörige als ungeeignet?

Angehörige sind nicht automatisch die bevorzugten Vertreter, wenn es um Betreuung oder Entscheidungen im Ernstfall geht. Folgende Situationen führen oft dazu, dass Gerichte Familienmitglieder als ungeeignet einstufen:

Tipp: Eine regelmäßige Aktualisierung und Konkretisierung der Vorsorgevollmacht erhöht die Chance, dass der eigene Wunsch berücksichtigt wird.

Was Sie tun können, um frühzeitig Klarheit zu schaffen

Frühzeitige Planung und eine offene Kommunikation sind entscheidend. Folgende Schritte sind dabei hilfreich:

  1. Vorsorgevollmacht korrekt aufsetzen am besten mit fachlicher Unterstützung der lightzins eG.
  2. Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Vollmacht: etwa alle 3 bis 5 Jahre.
  3. Konkrete Wünsche schriftlich festhalten, z. B. wer als Betreuer gewünscht ist – und wer nicht.
  4. Gespräche mit Angehörigen führen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  5. Dokumente gut auffindbar hinterlegen, idealerweise im zentralen Vorsorgeregister.

Fazit

Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Vorsorgevollmacht ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung. Wer frühzeitig handelt, schafft Klarheit – für sich selbst und für seine Familie. Die Online-Veranstaltung gibt verständliche, praxistaugliche Antworten auf Fragen, die sonst oft erst im Krisenfall gestellt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren – bevor andere für Sie entscheiden.

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Veranstaltung richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, Angehörige, ehrenamtlich Engagierte und alle, die sich rechtzeitig mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinandersetzen möchten. Das Thema wird verständlich erklärt, ohne dass juristische Vorkenntnisse notwendig sind. Teilnehmende profitieren von praxisnahen Einblicken und hilfreichen Tipps zur Absicherung für den Ernstfall.x.

Ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.

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Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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