Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen
Die Güterstandsschaukel ist eine clevere, vollkommen legale Methode, um Vermögen steuerfrei zu übertragen. Was auf den ersten Blick technisch klingt, bietet in der Praxis enorme Gestaltungsspielräume für die Vermögensplanung – insbesondere im Kontext von Familiennachfolge, Schenkung und Erbschaftssteuer.
Viele Ehepaare sind sich nicht bewusst, dass sie durch eine gezielte Änderung ihres Güterstands erhebliche Steuervorteile erzielen können. In unserer Online-Veranstaltung erklären erfahrene Experten diese Gestaltungsmöglichkeit Schritt für Schritt – rechtssicher und leicht verständlich.
Wichtige Fragen, die geklärt werden
- Was ist eine Güterstandsschaukel?
- Ist die Güterstandsschaukel legal?
- Wie oft darf ich die Güterstandsschaukel anwenden?
Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen
Viele Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen beider Partner während der Ehe grundsätzlich getrennt. Nur im Falle einer Scheidung oder bei Tod eines Ehegatten erfolgt ein Zugewinnausgleich. Die Güterstandsschaukel nutzt genau diesen Mechanismus – ohne dass eine Scheidung oder der Erbfall nötig ist. Dabei wird der Güterstand für eine gewisse Zeit geändert und ein steuerfreier Ausgleich durchgeführt. Danach kann der alte Zustand der Zugewinngemeinschaft wiederhergestellt werden.
So funktioniert die Güterstandsschaukel
- Wechsel in die Gütertrennung
Per notarieller Urkunde wird die Zugewinngemeinschaft aufgehoben. - Berechnung des Zugewinns
Ermittelt wird, wie viel Vermögen jeder Partner seit der Eheschließung hinzugewonnen hat. - Ausgleichszahlung
Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. - Steuerfreiheit nutzen
Diese Ausgleichszahlung ist steuerfrei – es fällt keine Schenkungssteuer an! - Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft
Nach einer empfohlenen Wartezeit (z. B. 3 Monate) kann wieder zur Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt werden.
Praxisbeispiel zur Güterstandsschaukel
Ehepartner | Vermögen bei Eheschließung | Aktuelles Vermögen | Zugewinn |
---|---|---|---|
A | 100.000 Euro | 2.500.000 Euro | 2.400.000 Euro |
B | 100.000 Euro | 500.000 Euro | 400.000 Euro |
Differenz Zugewinn: 2.000.000 Euro
Ausgleichspflicht durch Ehepartner A: 1.000.000 Euro – steuerfrei!
Ohne Güterstandsschaukel wäre bei einer Schenkung in dieser Höhe eine erhebliche Schenkungssteuer fällig, da der Freibetrag von 500.000 Euro überschritten wird.
Wichtige Voraussetzungen und Hinweise
- Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich.
- Die Dokumentation des Vermögens muss klar und nachvollziehbar sein.
- Wir empfehlen bei dieser Maßnahme dringend, professionelle Begleitung durch mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte und Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
- Eine erneute Nutzung der Güterstandsschaukel ist grundsätzlich möglich, wenn sich das Vermögen erneut verschiebt.
Rechtliche Grundlagen
Die Güterstandsschaukel basiert auf gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Abgabenordnung (AO):
- § 1372 BGB: Aufhebung des Güterstandes
- § 1378 BGB: Zugewinnausgleich
- § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: Steuerfreiheit bei Zugewinnausgleich
Diese Vorschriften geben den rechtlichen Rahmen für die steuerfreie Vermögensverschiebung vor.
Die Vorteile der Güterstandsschaukel auf einen Blick
- Steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern
- Keine Schenkungssteuer, auch bei hohen Summen
- Rechtssicherer Gestaltungsspielraum
- Nutzung mehrmals möglich, falls sich Vermögensverhältnisse ändern
- Geeignet für Familiennachfolge und Altersvorsorgeplanung
Fazit
Die Güterstandsschaukel ist ein rechtssicheres und zugleich intelligentes Instrument, um Vermögenswerte zwischen Ehepartnern zu verschieben, ohne dass der Staat daran mitverdient. Richtig angewendet, bietet sie enorme Vorteile für Paare, die vorsorgen, vererben oder Vermögen angleichen möchten.
Wer sollte teilnehmen?
Die Online-Veranstaltung richtet sich an (nicht nur) verheiratete Personen mit ungleich verteiltem Vermögen, die rechtssicher Steuern sparen möchten. Besonders relevant ist das Thema für Unternehmerpaare, Eigentümer von Immobilien oder bei bevorstehenden Erb- oder Schenkungsplanungen.
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- Termine werden in Kürze bekannt gegeben.
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