Zum Inhalt springen
Betreuung & Vorsorge

Verwendung einer Vorsorgevollmacht bei Schenkungen

Grundsätzlich ermächtigt eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht die bevollmächtigte Person auch zu Schenkungen. Wünscht der Vollmachtgeber eine Beschränkung dieser Befugnis, so muss er dies in die Vorsorgevollmacht mit aufnehmen.

Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert am Lesezeit ca. 2 Minuten

Rechtsstand: 08.03.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum und weiteren öffentlich-rechtlichen Bildungsstätten · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Geschenk in Kraftpapier mit grüner Schleife neben einem unterschriebenen Dokument und einem Stift

Aus dem Vollmachtstext sollten sich daher etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten unmittelbar ergeben.

Dabei ist zu unterscheiden, ob die Einschränkung im Außenverhältnis oder nur im Innenverhältnis gilt.

Falls dem Bevollmächtigten im Außenverhältnis Schenkungen nicht gestattet sind, kann dies zu Problemen bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Bevollmächtigten führen.

So ist für den Vertragspartner (eventuell das Grundbuchamt) unsicher, ob es sich nicht um eine gemischte Schenkung handelt, die bei einem Verbot einer Schenkung im Außenverhältnis zur Unwirksamkeit des Vertrags führt.

Schenkungen in Vollmachten sauber regeln

Buchcover „ich habe vorgesorgt“ von Klaus Dieter Girnt liegt auf einem Tisch

Was ist noch „üblich“ und wo braucht es klare Betragsgrenzen und Empfängerkreise? Im Ratgeber „ich habe vorgesorgt“ zeigt Klaus Dieter Girnt praxistaugliche Formulierungen für Schenkungen – inklusive Limits, Dokumentation und Kontrollmechanismen. So vermeiden Sie Streit und sichern die Wirksamkeit Ihrer Vollmacht.

Angebot der lightzins eG

Wie die lightzins eG Sie unterstützen kann

Falls Sie Fragen zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht haben, lassen Sie sich als Mitglied der lightzins eG von unseren Fachleuten dazu beraten.

Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

  • Berufs-Nachlasspfleger (DVEV)
  • Testamentsvollstrecker (DVEV)
  • Dozent an der VHS Bochum und weiteren öffentlich-rechtlichen Bildungsstätten
  • BAFA- und KfW-akkreditiert
  • Gründungsmitglied der lightzins eG

Fragen zu diesem Thema?

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder zu Betreuung und Vorsorge, Erben und Vererben oder Nachlassabwicklung? Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Weiterlesen

    Betreuung & Vorsorge

    Anonyme Bestattung in NRW: Ablauf, Kosten, Vor- und Nachteile – und was danach nicht mehr möglich ist

    Was Angehörige und Vorsorgende wissen sollten, bevor sie sich für ein Grab ohne Namen entscheiden.

    Betreuung & Vorsorge

    Baumbestattung in NRW: FriedWald, RuheForst oder Friedhof – Ablauf, Kosten und was vor dem Vertrag zu klären ist

    Was Angehörige und Vorsorgende wissen sollten, bevor sie einen Platz im Wald wählen.