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Betreuung & Vorsorge

Eingliederungshilfe im Pflegeheim

Das Sozialgericht Berlin hat bestätigt, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe) auch für betreute Menschen erbracht werden müssen, die sich frühzeitig entschieden haben, ihren Lebensmittelpunkt in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu verlegen.

Veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert am Lesezeit ca. 2 Minuten

Rechtsstand: 02.09.2024 · Die genannte Rechtsprechung entspricht dem Stand zu diesem Datum.

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG · Berufs-Nachlasspfleger (DVEV) · Testamentsvollstrecker (DVEV) · Dozent an der VHS Bochum und weiteren öffentlich-rechtlichen Bildungsstätten · BAFA- und KfW-akkreditiert · Gründungsmitglied der lightzins eG

Eine Frau und ein älterer Mann gehen nebeneinander durch ein Gartentor in einen gepflegten Garten mit Sitzplätzen

Die Problematik taucht vor allem bei Betreuten auf, für die ein relativ niedriger Pflegegrad festgestellt worden ist.

Im konkreten Fall ging es um einen 75-jährigen Mann, der zu Einkäufen in einen nahegelegenen Kiosk und einmal im Monat in ein Café begleitet werden wollte, da er hierzu wegen einer gravierenden psychischen Erkrankung und körperlicher Leiden allein nicht in der Lage war. Das Sozialgericht war der Meinung, dass diese ortsnahen Leistungen vom Pflegeheim neben den in der Einrichtung stattfindenden Gruppenangeboten zu erbringen sind.

Das darüber hinausgehende Bedürfnis des Betreuten, einmal im Jahr Freunde in Norddeutschland und einmal im Quartal einen kranken Freund zu besuchen, der ca. 60 km von der Pflegeeinrichtung lebt, sei demgegenüber im Wege der Eingliederungshilfe zu regeln. Daher hob das Gericht den Widerspruchsbescheid des zuständigen Bezirksamtes auf und verurteilte das Land Berlin, diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zu bewilligen.

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Über den Autor
Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter ihren Lebensstil beibehalten können und ihre individuellen Wünsche bestmöglich absichern. Er ist Autor des Buchs „ich habe vorgesorgt“.

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Klaus Dieter Girnt

Klaus Dieter Girnt

Vorstand · zuständig für Nachlassabwicklung

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