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Steuertipps für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Online-Veranstaltung "Steuertipps für Pflegebedürftige und Angehörige" informiert, welche Möglichkeiten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Verfügung stehen, um Steuererleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, kann dies sowohl emotional als auch finanziell eine große Belastung sein. Aber wussten Sie, dass es in Deutschland einige Steuererleichterungen gibt, die Sie nutzen können, um die finanzielle Belastung zu reduzieren? In diesem Online-Seminar teilen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu Steuertipps für Pflegebedürftige und Angehörige mit. Von der Definition von Pflegebedürftigkeit bis hin zu Steuerabzügen und -erleichterungen. Wir liefern in dieser Veranstaltung alle Informationen, die Sie benötigen, um in diesem Thema gut informiert zu sein.

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Man spricht von einer Pflegebedürftigkeit, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Ankleiden, Essen und die tägliche Mobilität. Dass Pflegebedürftigkeit unabhängig vom Alter auftreten kann, ist vielen nicht bewusst bzw. möchten viele nicht wahr haben. Jedoch können sowohl ältere als auch jüngere Menschen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen pflegebedürftig geworden sind, von den Steuertipps profitieren, die wir Ihnen in diesem Online-Seminar vorstellen.

Steuervorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

Es gibt eine Reihe von Steuervorteilen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige in Anspruch nehmen können. Dazu zählen unter anderem:

Absetzen von Pflegekosten

Pflegekosten, die aufgrund einer krankheitsbedingten Pflegebedürftigkeit entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt für Pflegekosten, die sowohl im häuslichen Bereich als auch in Pflegeeinrichtungen anfallen. Die Absetzbarkeit hängt jedoch von der Höhe der Kosten und dem Einkommen des Pflegebedürftigen ab.

Pflegepauschbetrag

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können Angehörige einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr geltend machen. Dieser Betrag erhöht sich bei höheren Pflegegraden entsprechend.

Pflegefreibetrag: Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 gibt es einen Pflegefreibetrag, der eine finanzielle Entlastung darstellt. Der Pflegefreibetrag beträgt aktuell für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 insgesamt 1.612 Euro pro Jahr. Bei Pflegegrad 5 erhöht sich der Freibetrag auf 1.995 Euro pro Jahr. Durch den Pflegefreibetrag werden die finanziellen Belastungen durch die Pflege reduziert.

Die Pflege von Angehörigen ist eine emotionale und finanzielle Belastung. Um diese Belastung zu reduzieren, erklärt Ihnen die Expertin der lightzins eG einige Steuertipps, die Pflegebedürftige und deren Angehörige in Anspruch nehmen können. Wenn Sie wissen, welche Steuervorteile für Sie infrage kommen und wie Sie diese beantragen, können Sie sich besser auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren und sich weniger um die Finanzen sorgen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Online-Veranstaltung "Steuertipps für Pflegebedürftige und Angehörige" und stellen Sie Ihre Fragen direkt an die Expertin der lightzins eG.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

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Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referentin

Steffi Zwieg

Steffi Zwieg

Geschäftsführerin Lohnsteuerhilfeverein Rostock-Laage e. V.

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