Erben & vererben
Symbol Telefon

0234 893860

Symbol Uhr

Mo – Do 09:00 – 17:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr

Symbol E-Mail

info@lightzins.de

Steuerliche Nachteile des Berliner Testaments – Wichtige Einsichten und Handlungsempfehlungen

Kategorie: Erben & vererben

Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der letztwilligen Verfügung für Ehepartner, die sicherstellen wollen, dass der länger lebende Partner abgesichert ist. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Oktober 2023 (Aktenzeichen II R 34/20) sowie Warnungen von Anette Kugelmüller-Pugh, der Vorsitzenden des II. Senats, werfen ein neues Licht auf potenzielle steuerliche Nachteile, die mit dieser Testamentsform verbunden sein können.

Wesentliche Inhalte des BFH-Urteils

Das Gericht hat entschieden, dass beim Berliner Testament steuerliche Nachteile entstehen können, wenn der Erstversterbende sein Vermögen dem überlebenden Ehepartner überlässt und gleichzeitig eine Nacherbschaft für die Kinder anordnet. Dies führt dazu, dass Erbschaftssteuer bei zwei Erbfällen anfallen kann: zunächst auf das Vermögen, das an den überlebenden Ehepartner geht, und später erneut auf dasselbe Vermögen, wenn es an die Kinder weitergegeben wird.

Warnung von Frau Anette Kugelmüller-Pugh

Frau Kugelmüller-Pugh hat auf die steuerlichen Risiken hingewiesen, die sich aus dieser Konstellation ergeben können, besonders wenn der Freibetrag des überlebenden Ehepartners durch die erste Übertragung bereits ausgeschöpft wird. Dadurch könnte eine höhere steuerliche Belastung für die Kinder entstehen, wenn sie schließlich erben.

Wie lassen sich die Nachteile vermeiden?

  1. Vorzeitige Vermögensübertragung: Überlegen Sie, ob Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen werden können, um die Erbschaftssteuerlast zu minimieren.
  2. Änderung der Testamentsgestaltung: Eine alternative Testamentsgestaltung, die nicht auf dem Berliner Testament basiert, könnte steuerliche Vorteile bieten. Möglichkeiten könnten die Einsetzung der Kinder als direkte Erben mit einem Nießbrauchrecht für den überlebenden Ehepartner umfassen.
  3. Nutzung von Freibeträgen: Achten Sie darauf, die erbschaftssteuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen und regelmäßig zu prüfen, ob diese durch gesetzliche Änderungen angepasst wurden.

Abschlussgedanken

Das Berliner Testament kann weiterhin eine sinnvolle Option für viele Ehepaare sein, jedoch ist es wichtig, sich über die möglichen steuerlichen Fallstricke bewusst zu sein.

Wir empfehlen, Ihre testamentarischen Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie Ihren Wünschen entsprechen und steuerlich optimiert sind.

Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

Ich erkläre mich mit der Verarbeitung der eingegebenen Daten sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Sie haben Fragen zum Thema Betreuung und Vorsorge, erben und vererben oder zur Nachlassabwicklung?

Kontaktieren Sie uns bequem und unkompliziert über nebenstehendes Kontaktformular. Die Experten der lightzins eG setzen sich darauf mit Ihnen in Verbindung.

Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.