Ruhestandsplanung: Wie sicher ist Ihr Geld?
Kategorie: Erben & vererben
Einlagensicherung ist ein gesetzlicher Schutz für Sparer, der sicherstellt, dass Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bankinstitut geschützt sind. Dies bedeutet, dass wenn Ihre Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät und Ihr Geld nicht zurückzahlen kann, Sie dennoch bis zu diesem Betrag abgesichert sind. Dies wird durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt, das am 3. Juli 2015 in Kraft trat und eine EU-Richtlinie umsetzte.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung tritt in Kraft, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss zunächst den Entschädigungsfall feststellen. Sobald dies geschieht, beginnt das zuständige Sicherungssystem, die betroffenen Sparer zu informieren und die Auszahlungen vorzubereiten. Beträge bis 100.000 Euro werden innerhalb von sieben Bankarbeitstagen erstattet, ohne dass die Sparer einen Antrag stellen müssen. Für höhere Beträge bis zu 500.000 Euro, die unter bestimmten Umständen abgesichert sind, muss ein Antrag gestellt und die entsprechenden Nachweise erbracht werden.
Institutionen der Einlagensicherung
In Deutschland gibt es verschiedene Institutionen, die für die Einlagensicherung zuständig sind:
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB): Zuständig für Privatbanken und einige öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
- Sparkassen-Finanzgruppe: Hat ein eigenes Sicherungssystem.
- BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG): Verantwortlich für die Genossenschaftsbanken.
Freiwillige Einlagensicherung
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch freiwillige Sicherungssysteme, die zusätzlichen Schutz bieten. Ein Beispiel dafür ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), dem über 100 Privatbanken angeschlossen sind. Diese Fonds bieten Schutz über die gesetzliche Grenze hinaus, allerdings besteht hier kein Rechtsanspruch auf Entschädigung.
Änderungen und Reformen
Nach der Pleite der Greensill Bank im März 2021 hat der Bankenverband eine Reform des Einlagensicherungsfonds angekündigt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für natürliche Personen, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts eine Entschädigungsobergrenze von fünf Millionen Euro pro Einleger. Diese Obergrenze wird bis 2030 schrittweise auf eine Million Euro gesenkt.
Fazit
Die Einlagensicherung in Deutschland bietet einen soliden Schutz für Sparer. Beträge bis 100.000 Euro sind gesetzlich abgesichert, und es gibt zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme, die weitergehenden Schutz bieten. Es ist wichtig, sich über die Sicherungssysteme Ihrer Bank zu informieren und gegebenenfalls den zusätzlichen Schutz durch freiwillige Sicherungsfonds in Betracht zu ziehen.
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