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Beschreibung
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei Rückkauf von Lebensversicherungsverträgen Ein Verlust aus der vorzeitigen Kündigung (= Rückkauf) eines Lebensversicherungsvertags ergibt sich immer dann, wenn die geleisteten Versicherungsbeiträge den Rückkaufswert des Versicherungsvertrags übersteigen. Der Rückkaufswert eines Lebensversicherungsvertrags ist in den ers-ten Jahren in der Regel geringer als die eingezahlten Beträge, da diese neben einem Spar- und einem Risikoanteil auch einen Kostenanteil (Verwaltungsausgaben des Versicherungsunternehmens, Abschluss- und Inkassokosten) enthalten, der ebenso wie der Risikoanteil bei Ermittlung des Rückkaufswerts keine Berücksichtigung findet. Die Berücksichtigungsfähigkeit eines solchen Verlustes stellt sich wie folgt dar:...
Dokumenteneigenschaften:
Größe: 20 KB
Seitenanzahl: 1 Seite
Format: PDF